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BGH: Bier ist nicht "bekömmlich"

17. Mai 2018

Eine kleine Brauerei aus dem Allgäu darf nicht mit "bekömmlichem" Bier werben. Dies hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden. Damit gaben die Richter einem Wettbewerbsverband aus Berlin Recht.

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Bierkrüge
Bild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt einen juristischen Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Streit gezogen, ob eine kleine Brauerei aus Baden-Württemberg ihr Bier als "bekömmlich" bezeichnen darf. Bereits 2015 hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei in Leutkirch im Allgäu erwirkt, die die Werbung mit dem Begriff untersagte. Die dagegen gerichtete Revision von Brauereichef Gottfried Härle blieb nun auch vor dem BGH erfolglos.

Seine Brauerei warb seit den 1930er Jahren für ihre Biere mit dem Werbeslogan "Wohl bekomm's" und bezeichnete in ihrem Internetauftritt drei Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 2,9 bis 5,1 Volumenprozent Alkohol als "bekömmlich".

Die Vorinstanz nahm an, die Angabe "bekömmlich" werde von den meisten Verbrauchern im Sinne von "gesund", "gut zuträglich" und "leicht verdaulich" verstanden und weise damit einen Gesundheitsbezug auf. Dies sah der BGH nun auch so.

Deutschland Bundesgerichtshof Prozess Bierwerbung
Mit seiner Revision beim BGH gescheitert: Der Allgäuer Brauer Gottfried Härle mit einer Flasche seines BieresBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

"Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt vor, wenn mit der Angabe eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs eines Lebensmittels versprochen wird", heißt es im Urteil. Zudem lasse sich der Werbung nicht entnehmen, dass mit dem Begriff "bekömmlich" nur der Geschmack des Biers beschrieben werden solle.

Bedeutungswandel eines Begriffes

Das aus dem Mittelhochdeutschen stammende "bekom(en)lich" bedeutete einmal so viel wie "passend" oder "bequem". Heute wird es als Synonym für "leicht verdaulich" oder "verträglich" verstanden. Der Begriff "bekömmlich" ist daher nach Meinung des BGH eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei.

Härle ist ein Familienunternehmen in vierter Generation und mit 33 Mitarbeitern sowie 7,2 Millionen Euro Jahresumsatz klein. Die Folgen des Verbots gehen aber viele Brauer an, die ebenfalls seit langem mit "bekömmlichem" Bier geworben haben. "Das BGH-Urteil ist eine Enttäuschung für die ganze Brauwirtschaft", sagt Martin Schimpf, der Vorsitzende des Verbandes Private Brauer Baden-Württemberg. 

Deutschland Bundesgerichtshof Prozess Bierwerbung
Künftig müssen neue Etiketten her: Das beanstandete Bier mit der Bezeichnung "bekömmlich" Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Weniger Bierkonsum in Deutschland

Den Brauern stößt das Urteil sauer auf, weil sie sich jetzt mit Alternativen wie "geschmackvoll" oder "süffig" behelfen müssen. Der Beliebtheit von Bier als das meistkonsumierte alkoholische Getränk dürfte das aber keinen Abbruch tun: Die Deutschen gaben 2017 rund 7,4 Milliarden Euro für Bier und Biermixgetränke zum Verzehr zu Hause aus. Dennoch haben Brauer eine Durststrecke: Im ersten Quartal haben sie mit 19,6 Millionen Hektolitern Bier 1,6 Prozent weniger abgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Sie wollen das mit neuen Angeboten ausgleichen. Laut Deutschem Brauer-Bund gibt es hierzulande mehr als 6000 Biermarken - 1000 mehr als noch vor zehn Jahren. Im ganzen Jahr 2017 wurden bundesweit 85,5 Millionen Hektoliter Gerstensaft gebraut.

tko/kle (dpa,afp)