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Gesellschaft

BGH in Karlsruhe hebt Raser-Urteil auf

6. Juli 2017

Zwei junge Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hält die verhängten Strafen durch das Kölner Landgericht für zu milde.

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Deutschland Prozess wegen illegalen Autorennens
Die Anteilnahme nach dem Tod einer Radfahrerin durch Raser im März 2015 war großBild: picture-alliance/dpa/H. Kaiser

Die Korrektur des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bezieht sich darauf, dass die Haftstrafe, die das Kölner Landgericht verhängt hatte, zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der BGH begründete die Aufhebung der Bewährung damit, dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig verursacht, das Rennen und die Gefahr durch ihre aggressive Fahrweise aber bewusst herbeigeführt hätten. Das Landgericht hätte zudem bedenken müssen, wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden auswirke.

Fahrradfahrerin getötet

Die beiden Männer hatten wegen fahrlässiger Tötung Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten erhalten. Sie waren im April 2015 bei einem illegalen Autorennen in Köln für den Tod einer 19-jährigen Fahrradfahrerin verantwortlich. Eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts muss über die Frage nun neu verhandeln.

Härtere Strafen

Ende Juni hatte der Bundestag deutlich schärfere Strafen für Raser beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor. Auch Fahrzeuge und Führerscheine von Beteiligten sollen eingezogen werden können. Ende März waren erstmals in Deutschland zwei Raser nach einem illegalen Rennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Berlin verhängte in diesem Fall lebenslange Haftstrafen.

fab/pab (dpa, afp)