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Politik

Bundesgerichtshof spricht frühere AfD-Chefin Petry frei

6. Mai 2020

Es ging um Darlehen durch AfD-Kandidaten im Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Fahrlässige Falschaussage unter Eid lautete das Urteil gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry. Nun wurde es aufgehoben.

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Deutschland Dresden | Gericht | Frauke Petry
Bild: Getty Images/M. Rietschel

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids aufgehoben. Bezüglich der ihr vorgehaltenen Aussagen hätte sie gar nicht vereidigt werden dürfen, entschied der BGH in einem jetzt bekanntgegebenen Beschluss. Die Vorwürfe betreffen den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Im November 2015 befasste sich der Wahlprüfungsausschusses mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei, mit denen der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden sollte.

Petry war damals auch Vorsitzende der sächsischen AfD-Landtagsfraktion und vertrat daher vor dem Ausschuss ihre Partei. Zudem wurde sie aber auch als Zeugin vernommen und im Anschluss vereidigt. Nach ihren Aussagen hätten die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Dies widersprach aber den Darlehensverträgen - danach sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten. 

Sachsens Eigenheiten im Wahlprüfungsgesetz 

Das Landgericht Dresden hatte Petry im April 2019 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsch ausgesagt und ihre Angaben unter Eid gemacht zu haben. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jetzt auf und sprach die 44-Jährige frei. Bezüglich der ihr vorgehaltenen Aussagen hätte sie gar nicht vereidigt werden dürfen. Als Vertreterin der beteiligten AfD hätte Petry auch selbst wie eine Beteiligte behandelt werden müssen, betonten die Karlsruher Richter.

Dresden Meineind-Prozess gegen Frauke Petry
Frauke Petry mit ihrem Anwalt während des Meineid-Prozesses im April 2019Bild: Getty Images/AFP/M. Skolimowska

Das sächsische Wahlprüfungsgesetz lasse die Zeugenvernehmung von Beteiligten aber nicht zu. "Könnten Beteiligte - wie hier die AfD-Landtagsfraktion - nur durch Vertreter handeln, würden diese die für Beteiligte geltenden Rechte und Pflichten wahrnehmen", hieß es.

Petrywar zuletzt Vorsitzende der 2017 von ihr gegründeten Blauen Partei, die sich jedoch Ende 2019 auflöste. In diesem Zusammenhang kündigte Petry an, sich nach dem Auslaufen ihres Bundestagsmandats 2021 aus der Politik zurückzuziehen.

sam/uh (afp, dpa)