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Politik

Bundesrat will NPD Geldhahn zudrehen

10. März 2017

Der "Tipp", der verfassungsfeindlichen Partei die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen, stammt vom höchsten deutschen Gericht.

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Ein Aktivist der NPD bei einer Veranstaltung in Hamburg (Archivfoto/picture-alliance/dpa/F. Bimmer)
Ein Aktivist der NPD bei einer Veranstaltung in Hamburg (Archivfoto)Bild: picture-alliance/dpa/F. Bimmer

Der Bundesrat will erreichen, dass sich extremistische Parteien wie die NPD künftig nicht mehr mit öffentlichen Mitteln finanzieren können. Die Länderkammer verabschiedete einstimmig eine vom Land Niedersachsen vorgelegte Gesetzesinitiative, mit der Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden sollen, wenn sie Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius betonte, die Finanzierung radikaler und gegen die freiheitlich demokratische Ordnung gerichteter Parteien dürfe nicht hingenommen werden, eine Grundgesetzänderung sei unumgänglich. Eine solche Anpassung in der Verfassung wäre auch "ein wichtiger Erfolg für die Demokratie", sagte der SPD-Politiker. 

Urteil des Verfassungsgerichts

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem von den Ländern angestrengten Verfahren zum Verbot der NPD. Die Karlsruher Richter hatten im Januar ein Verbot der NPD wegen der Bedeutungslosigkeit der Partei abgelehnt, sie aber gleichzeitig als verfassungsfeindlich eingestuft.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bei der Urteilsverkündung ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" des Gesetzgebers hingewiesen - etwa den Entzug der Parteienfinanzierung.

                                                                1,3 Millionen Euro für NPD

In Deutschland werden alle Parteien vom Staat auf Grundlage des Parteiengesetzes finanziert, auch die Nationaldemokraten. Die Höhe der Gelder bestimmt sich unter anderem am Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen und auch an der Höhe der selbst eingeworbenen Spenden. 2015 bekam die NPD 1,3 Millionen Euro aus der Staatskasse.

Bereits im Februar hatte der Bundesrat vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung über entsprechende Maßnahmen diskutiert und die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert. Jetzt hat die Länderkammer selbst einen Gesetzesentwurf formuliert, der der Bundesregierung und dem Bundestag vorgelegt wird.

wl/uh (dpa, afp, epd)