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Bundesrat: Kulturgutschutz ist Ländersache

18. Dezember 2015

Der Bundesrat hat das geplante Kulturgutschutzgesetz begrüßt, aber deutliche Änderungen gefordert. Gegen die Vorlage, die Kunst vor der Abwanderung ins Ausland schützen soll, waren Künstler und Galeristen Sturm gelaufen.

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Georg Baselitz zog seine Bilder aus Protest gegen das Gesetz aus dem Albertinum in Dresden ab (Foto: dpa)
Georg Baselitz zog seine Bilder aus Protest gegen das Gesetz aus dem Albertinum in Dresden abBild: picture-alliance/dpa/A. Burgi

Zur von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) geplanten Neuregelung des Schutzes von Kulturgut ist hat die Länderkammer in Berlin eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht. Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat, dass Kulturgüter besser geschützt werden sollen. Der federführende Kulturausschuss stößt sich jedoch daran, dass die Entscheidung über die Eintragung national wertvollen Kulturgutes in ein Verzeichnis einem Sachverständigenausschuss vorbehalten bleiben soll. Diese Kompetenz solle vielmehr bei den obersten Landesbehörden angesiedelt werden, heißt es in einer Stellungnahme. Der Rechtsausschuss hegt grundsätzliche Zweifel daran, dass das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen könne. Dazu ermächtigt seien nur Bundesminister oder Landesregierungen.

Ferner drängen die Länder auf Verhandlungen über die Verteilung der Mehrkosten, die durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Die niedersächsische Kultusministerin Christina Kampmann kritisierte neben den "weitreichenden Eingriffen in landeshoheitliche Angelegenheiten", auch die vorgesehene Frist für Ausfuhrgenehmigungen als zu kurz. Eine seriöse Prüfung sei in den dafür vorgesehenen zehn Tagen nicht zu leisten, zumal, wenn Experten hinzugezogen werden müssten.

Schutz auch für ausländische Kulturgüter

Die Bundesregierung möchte mit der Neuregelung nationales Kulturgut besser vor dem Verkauf ins Ausland schützen. Nach den umstrittenen Plänen von Grütters soll künftig unter anderem für die Ausfuhr von wertvolleren Kunstwerken auch im EU-Binnenmarkt eine Genehmigung notwendig sein. Bisher galt das nur für außereuropäische Länder.

Darüber hinaus sollen ausländische Kulturgüter besser vor illegaler Ein- und Ausfuhr bewahrt werden. Auch die Rückgabepraxis soll effektiver werden. Hintergrund ist unter anderem die Plünderung von Weltkulturerbestätten in Syrien und dem Irak, durch die sich die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu finanzieren versucht.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (Foto: dpa)
Kulturstaatsministerin Monika GrüttersBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Von Galeristen und Künstlern kam starke Kritik an dem Vorhaben. Der Starkünstler Georg Baselitz ließ aus Protest Leihgaben in deutschen Museen abhängen, Sammler brachten ihre Schätze ins Ausland.

"Die zum Teil unsachliche und polemische Tonlage ist schon mehr als befremdlich", sagte die Staatsministerin vor der Bundesrats-Entscheidung. "Ich bedauere sehr, dass aus geschäftlichem Interesse jetzt auch bei vielen gar nicht betroffenen Privateigentümern und Sammlern unnötig Panik gemacht wird. Das ist nicht redlich." Letztlich geht es laut Grütters nur darum, die schon Ausfuhrregeln künftig auch auf den EU-Binnenmarkt anzuwenden. Außer in den Niederlanden sei dies in der Europäischen Union längst gängige Praxis, sagte sie.

stu/wl (dpa, kna)