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Politik

Neue Regeln beim Familiennachzug

9. Mai 2018

Am Ende stand die Einigung: Das Bundeskabinett hat sich auf die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen geeinigt. Ab August soll monatlich 1000 Personen aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden.

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Deutschland Asylsuchende
Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Über kaum einen Punkt war in den Sondierungen und den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD so erbittert gestritten worden wie über die Familienzusammenführung. Nach langem Streit zwischen den Koalitionsparteien hat das Bundeskabinett heute die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug ab Anfang August wieder in stark eingeschränktem Umfang zuzulassen. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Der Gesetzentwurf soll als nächstes vom Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Deutschland Bundeskabinett Katarina Barley Horst Seehofer (Foto: picture-alliance/dpa/M. Kappeler)
Bundesinnenminister Horst Seehofer gibt sich zufrieden: Sein Ressort hat das neue Gesetz ausformuliertBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Dem Auswärtigen Amt liegen bereits 26.000 Anträge vor

Bei der Auswahl der 1000 Personen sind humanitäre Gründe ausschlaggebend. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt. Wie viele Personen einen Antrag stellen werden, bewegt sich im Bereich von Spekulationen. Es sei weder bekannt noch belastbar schätzbar, in welcher Anzahl subsidiär Schutzberechtigte nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hätten, die Anträge stellen werden, heißt es in der Kabinettsfassung. Dem Auswärtigen Amt liegen den Angaben zufolge aber schon rund 26.000 Anträge auf Terminvereinbarungen zur Beantragung eines Visums auf Familiennachzug vor.

Ein Kompromiss der Ministerien sieht vor, dass in den ersten fünf Monaten ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden kann.

Caritas: Verfahren werden sich verzögern

Kritik an der Neuregelung kam von Flüchtlings- und Hilfsorganisationen. Pro Asyl warnte, der Gesetzentwurf bringe Kriegsflüchtlinge aus Syrien in eine "ausweglose Situation". Die Caritas äußerte die Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien weiter verzögerten. Das Zukunftsforum Familie forderte die Bundesregierung auf, das Recht für Familie für alle Flüchtlinge anzuerkennen. Die Obergrenze gehe "an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei".

fz/sam (rtr, afp)