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Politik

Bundesregierung plant kein Islam-Gesetz

3. April 2017

In Deutschland gebe es die Religionsfreiheit, die im Rahmen der Verfassungsordnung die Ausübung des Glaubens garantiere, hieß es in Berlin. Die Religionsfreiheit sei ein zentrales Freiheitsversprechen des Grundgesetzes.

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Symbolbild Radikalisierung in Moscheen
Spitze des Minaretts auf der Abubakr Moschee in Frankfurt am MainBild: picture alliance/dpa

Solch ein Gesetz sei kein Thema des Regierungshandelns, sagte der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert. An der Debatte, die derzeit innerhalb der Parteien geführt werde, beteilige sich die Regierung nicht. Zudem habe die Bundesregierung großes Interesse daran, dass es hierzulande ein gutes Zusammenleben mit den Muslimen gebe. Deshalb gebe es die Deutsche Islamkonferenz. Regierungssprecher Seibert betonte, die Religionsfreiheit als eines der zentralen Freiheitsversprechen des Grundgesetzes werde von der Bundesregierung hochgehalten.

Parteipolitiker wollen neue rechtliche Basis

Spitzenpolitiker der CDU hatten sich am Wochenende für ein Islam-Gesetz starkgemacht. In diesem könnten nach den Worten von Parteivize Julia Klöckner die Rechte und Pflichten der Muslime in Deutschland auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden. Der CDU-Politiker Jens Spahn hatte sich für ein Gesetz ausgesprochen, das unter anderem Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten soll. Andere führende Christdemokraten, wie der Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet,  äußerten sich skeptisch. Ablehnung kam unter anderem aus der SPD und von den Grünen.

Die Deutsche Islamkonferenz, in der Staat und Islamverbände seit 2006 über die institutionelle Verankerung des Islam in Deutschland beraten, erarbeitete in der Vergangenheit unter anderem die wesentlichen Grundlagen für islamischen Religionsunterricht an Schulen und die Lehrstühle für islamische Theologie an deutschen Universitäten. Zuletzt legte die Islamkonferenz Empfehlungen für muslimische Seelsorge in Krankenhäusern, Gefängnissen und der Bundeswehr vor.

Ein Gesetz, das explizit Rechte und Pflichten einer Religionsgemeinschaft regelt, gibt es in Deutschland bislang nicht. So gilt beispielsweise bei den Kirchen der Grundsatz, dass die Religionsgemeinschaften ihre inneren Angelegenheiten - darunter fällt auch die Ausbildung des Personals - selbst regeln.

qu/uh (rtr, epd)