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Politik

Bundestag beschließt begrenzte Impfpflicht

10. Dezember 2021

Der Deutsche Bundestag hat einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Es schreibt künftig auch eine Impfpflicht für das Personal von Krankenhäusern und Altenheimen vor.

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Deutschland | Bundestag Infektionsschutzgesetz
Bild: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. Demnach müssen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken, aber auch in Arztpraxen bis Mitte März 2022 Nachweise vorlegen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder über den Genesenen-Status nach einer SARS-CoV-2-Infektion verfügen. Neue Beschäftigte brauchen entsprechende Belege dann von vornherein.

Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP stimmten 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Klar gegen das Gesetz positionierte sich lediglich die AfD-Fraktion, nachdem sich vor der Bundestagswahl noch führende Vertreter aller Parteien gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hatten.

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, der inzwischen auch der Bundesrat in einer Sondersitzung zustimmte, enthält zudem folgende zentrale Punkte:

  • Befristet dürfen auch Apotheker, Zahnärzte und sogar Tierärzte Menschen ab 12 Jahren gegen Corona impfen. Voraussetzung sollen eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein.
  • Kliniken sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten - etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch die coronabedingte Verlegung von Patienten.
  • Einzelne Bundesländer hatten kurz vor Ende der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassende Maßnahmen beschlossen. Diese konnten bisher nur bis 15. Dezember in Kraft bleiben, nun wurde die Frist bis 19. März 2022 verlängert. 
  • SPD, Grüne und FDP hatten erst kürzlich besonders tiefgreifende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ausdrücklich ausgeschlossen. Nun wurde der Katalog dieser Ausnahmen reduziert. Die Länder können so auch wieder die Schließung von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen anordnen sowie Kongresse und Messen untersagen, ebenso wie Sportveranstaltungen mit einem größeren Publikum. 

Neue "therapeutische Maßnahmen"?

Das "oberste Ziel" der neuen Bundesregierung sei "der Schutz der Bevölkerung in dieser Gesundheitskrise", sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach in der vorangegangenen Debatte. "Wir werden daher alles tun, um diese Krise so schnell wie möglich zu beenden." 

Die Herausforderung derzeit sei es, die Delta-Welle zu brechen und gleichzeitig die Omikron-Welle zu verhindern, sagte Lauterbach mit Blick auf die Mutationen des Coronavirus. Der Sozialdemokrat schloss dabei nicht aus, dass immer wieder auch neue Einschränkungen beschlossen werden könnten. Man müsse vorgehen wie ein Mediziner: "Hat sich der medizinische Befund verändert, dann müssen auch die therapeutischen Maßnahmen entsprechend angepasst werden."

Deutschland | Bundestag Infektionsschutzgesetz
Hielt seine erste Rede im Bundestag im neuen Amt: Prof. Karl Lauterbach (SPD)Bild: Michele Tantussi/REUTERS

Die Inzidenzzahl sinkt

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ging unterdessen weiter zurück. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Freitagmorgen mit 413,7 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 422,3 gelegen, vor einer Woche noch bei 442,1. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen lag zuletzt bei 5,75.

Die hohe Infektionsgefahr bleibe angesichts der großen Fallzahl weiter bestehen, schreibt das RKI in seinem jüngsten Wochenbericht. Doch könnte der leichte Rückgang der 7-Tage-Inzidenz "ein erster Hinweis auf eine sich leicht abschwächende Dynamik im Transmissionsgeschehen aufgrund der intensivierten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sein". Auch aus anderen Datensystemen kämen vergleichbare Signale.

Von der neuen Omikron-Variante, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als "besorgniserregend" einstuft, wurden laut RKI bis 7. Dezember in Deutschland 28 Fälle durch Genomsequenzierung nachgewiesen. Bei 36 weiteren Fällen bestehe aufgrund eines spezifischen PCR-Tests der Verdacht darauf. Es ist allerdings von wesentlich mehr Fällen auszugehen, denn Labore untersuchen nur einen Bruchteil der positiven Proben auf Varianten.

Das Omikron-"Problem"

"Wir gehen davon aus, dass sich Omikron sehr schnell durchsetzen wird", sagte der führende Intensivmediziner Christian Karagiannidis den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. In Deutschland betrage die Verdopplungszeit geschätzt eine Woche. "Bereits Ende Januar könnte Omikron die dominierende Variante sein." Und der Leiter des DIVI-Intensivregisters betonte: "Die Omikron-Welle wird auf Kliniken stoßen, die längst am Limit sind, und mit Geld kann man das Problem nicht lösen."

Coronavirus - Intensivstation in Klinik
"Am Limit": Auf vielen Intensivstationen in Deutschland fehlen PflegekräfteBild: Peter Kneffel/picture alliance/dpa

Der Virologe und Regierungsberater Christian Drosten warnte davor, davon auszugehen, dass COVID-19 bei einer Infektion mit Omikron - wie in einigen Ländern beobachtet - auch in Deutschland milder verlaufen werde. Die Immunsituation sei "in jedem Land ein bisschen unterschiedlich", sagte Drosten im Ersten Deutschen Fernsehen. Ihm mache in diesem Zusammenhang Sorgen, das in Deutschland relativ viele Menschen weder geimpft noch genesen seien.

wa/sti (dpa, afp, rtr, TV)