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Bundestag beschließt Flüchtlingsausweis

Helena Baers / Kay-Alexander Scholz14. Januar 2016

Asylsuchende müssen künftig einen sogenannten Ankunftsnachweis haben. Der Bundestag verabschiedete dazu ein Gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Probleme bei der Registrierung sollen damit gelöst werden.

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Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) zeigt am 09.12.2015 in Berlin den neuen Flüchtlingsausweis (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Bislang herrscht bei der Registrierung von Flüchtlingen in Deutschland mitunter Chaos: Jede Behörde legt eine eigene Akte für den Asylsuchenden an, manche Menschen werden dadurch doppelt erfasst, zudem zieht sich das Asylverfahren hin. Außerdem müssen manche Monate warten, ehe sie sich registrieren können. Damit soll nun Schluss sein. Der Ankunftsnachweis, auch Flüchtlingsausweis genannt, soll solche Probleme lösen.

Für jeden Flüchtling wird ein zentraler Datensatz im Ausländerzentralregister angelegt und das gleich beim ersten Kontakt mit deutschen Behörden. Darauf sollen künftig alle zuständigen Ämter sowie die Polizei Zugriff haben. Neben den Personalien werden weitere Daten gespeichert: Fingerabdrücke, das Herkunftsland, die Handynummer, Kenntnisse über Impfungen und andere Gesundheitsinformationen, Angaben über die Ausbildung und Qualifikation. Auch die Religion wird erfasst.

Asylverfahren sollen verkürzt werden

Mit dem Papier-Ausweis will die Bundesregierung gleich mehrere Probleme lösen: So sollen damit Doppelregistrierungen und Identitätsmissbrauch verhindert werden. Die Daten zur beruflichen Qualifikation soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern, denn das Jobcenter hat darauf Zugriff. Ein weiteres Ziel des Ausweises ist, die Dauer von Asylverfahren zu verkürzen.

Zudem kann laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Verteilung der Flüchtlinge erleichtert werden. In den Datensätzen ist die Zielaufnahme-Einrichtung gespeichert, also der dem Asylbewerber zugewiesene Wohnort. Flüchtlinge werden in Deutschland nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel über das ganze Land verteilt.

Flüchtlinge warten vor dem Berliner Lageso auf eine Registrierung - teilweise Monate (Foto: dpa)
Flüchtlinge warten vor dem Berliner Lageso auf eine Registrierung - teilweise MonateBild: picture alliance/dpa/G. Fischer

Doch nicht alle halten sich daran, sondern ziehen aus den Dörfern, denen sie zugeteilt wurden, weiter in die Großstädte und Ballungsräume. Dem soll jetzt mit dem Ankunftsnachweis Einhalt geboten werden, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (Artikelbild). Den bekommt man nämlich nur dort, wo man hingeschickt wird.

Nur mit Ausweis gibt es Sozialleistungen

Entscheidend ist, dass Flüchtlinge nur mit dem Ausweis Sozialleistungen und ein Asylverfahren bekommen. Wer also nicht in die Einrichtung geht, der er zugewiesen wurde, bekommt kein Geld und keine Möglichkeit, Asyl zu erhalten. So sollen bisher auch nicht registrierte Flüchtlinge motiviert werden, sich erfassen zu lassen.

An der "Wohnsitzauflage" gibt es Kritik: Flüchtlinge dürften nicht in strukturschwachen Gebieten festgehalten werden, wo es kaum Arbeitsplätze gebem, kritisierte die Hilfsorganisation "Pro Asyl". Damit werde die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft erschwert.

Laut Innenministerium hat der Verfassungsschutz keinen Zugriff auf die Daten. Dennoch erhoffen sich die deutschen Sicherheitsbehörden durch den Ausweis bessere Erkenntnisse darüber, wer sich im Land aufhält. Der Ausweis wird ab Februar ausgestellt und soll bis Sommer flächendeckend eingeführt sein.