1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Bundestag verabschiedet Arbeitsmarktreform

17. Oktober 2003

Der Bundestag hat mit Mehrheit der rot-grünen Koalitionspartner mehrere Reformvorhaben gebilligt. Das Parlament beschloss die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit.

https://p.dw.com/p/4CZV
Gut gelaunter Kanzler: Gerhard Schröder kann weiter im Amt bleibenBild: AP

Gegen die Stimmen der Opposition hat die rot-grüne Koalition die umstrittenen Arbeitsmarktreformen durch den Bundestag gebracht. Die sogenannten Hartz-Gesetze III und IV wurden am Freitag (17.10.2003) im Bundestag in Berlin verabschiedet. Lediglich ein Abgeordneter der Grünen enthielt sich. CDU/CSU, FDP und PDS stimmten dagegen.

Mit den Gesetzentwürfen wurde der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit sowie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beschlossen. Für die Neuregelung des Arbeitslosengeldes, die ab 1. Juli 2004 erstmals gezahlt werden soll, braucht die Regierung noch die Zustimmung des Bundesrats.

Verschärfte Vermittlungskriterien

Mit dem neuen Arbeitslosengeld soll das Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Systemen abgeschafft und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger in die aktive Arbeitsvermittlung eingebunden werden. Die Kriterien, welche Arbeit als zumutbar gilt, werden verschärft. Prinzipiell gilt jetzt jede Arbeit als zumutbar. Der Verdienst für Mini-Jobs soll sich nach den ortsüblichen Löhnen richten.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte zuvor eindringlich um Zustimmung für die Reformvorhaben geworben. "Wir brauchen Spielraum für Investitionen und Konsum", sagte er. Zugleich verteidigte er den neuen Zwang zur Arbeitsaufnahme. "Wer zumutbare Arbeit ablehnt, kann nicht damit rechnen, dass er öffentliche Unterstützung bekommt", sagte der SPD-Politiker.

Neue Struktur für Arbeitsamt

Künftig wird die Bundesanstalt für Arbeit "Bundesagentur für Arbeit" heißen. Durch neue Strukturen und Vereinfachungen im Leistungsrecht soll sie sich auf ihre Hauptaufgabe, die Vermittlung von Arbeitslosen, konzentrieren können. Als zentrale Anlaufstelle für Betreuung und Vermittlung werden flächendeckend Jobcenter eingeführt, die unter dem Dach der Bundesagentur arbeiten. Rund 3.000 Stellen sollen damit innerhalb der neuen Bundesagentur für die Vermittlung umgelegt werden.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte sein politisches Schicksal von einer eigenständigen Mehrheit von SPD und Grünen abhängig gemacht. Durch Zugeständnisse an Kritiker in beiden Fraktionen sicherten sich die Koalitionsspitzen diese Mehrheit erst Anfang dieser Woche. (mik)