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Politik

Bundestag will Finanzierungsstopp für NPD

Richard A. Fuchs
19. Mai 2017

Dürfen verfassungsfeindliche Parteien weiter Geld vom Staat bekommen? Der Bundestag berät ein Gesetz, das genau das unterbinden soll. Damit soll die rechtsextreme NPD getroffen werden. Doch darin liegt auch das Problem.

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Deutschland NPD-Plakat "Gas geben!"
"Gas geben!" auf NPD-Plakaten: Holocaust-Verhöhnung, bezahlt aus Mitteln der ParteienfinanzierungBild: Getty Images/AFP/O. Andersen

Vor den Senatswahlen im Jahr 2011 hingen in Berlin rund 22.000 Wahlplakate der rechtsextremen NPD. Darauf war der damalige Vorsitzende der Partei auf einem Motorrad abgebildet, versehen mit dem Slogan "Gas geben!" Kaum zufällig hingen die Plakate der als verfassungsfeindlich eingestuften Partei an politisch sensiblen Orten: neben dem Holocaust-Mahnmal in Berlin ebenso wie neben dem Jüdischen Museum. Der Innenminister des Landes Niedersachsens, Boris Pistorius, ist auch im Rückblick noch immer angewidert, wie er am Freitag im Plenum des Deutschen Bundestages sagte: "Für einen billigen Werbeeffekt und dreckige Lacher aus der braunen Ecke hatte die NPD die Opfer des Holocaust wieder einmal verhöhnt."

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius zu Abschiebungen
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius: "Holocaust-Verhöhnung für billigen Werbeeffekt"Bild: picture alliance/dpa/P. Steffen

Mit der Anspielung auf die Gaskammern der NS-Zeit, in der Millionen Juden umgebracht wurden, lockte die rechtsextreme Kleinpartei potentielle Wähler damit, dass unter ihrer Führung mit Ausländern ähnlich verfahren werden könnte. Das Fatale: Diese rassistische Propaganda wurde aus staatlichen Zuwendungen bezahlt, die der NPD als Partei solange zustehen, wie sie nicht verboten ist.

Verfassungsfeindlichen Parteien das Geld streichen

Nachdem ein Verbotsantrag für die rechtsextreme Partei am 17. Januar zum zweiten Mal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, wollen verschiedene im Bundestag vertretene Fraktionen jetzt durch ein neues Gesetz zumindest ein kleines, parlamentarisches NPD-Verbotsverfahren umsetzen. Dazu sollen alle Parteien, die wie die NPD vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft wurden, von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. "Was Bürger am meisten empört, das ist, dass verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD auch noch Geld vom Steuerzahler bekommen", sagte SPD-Politikerin Eva Högl.

Bislang gilt: Je nach Wahlerfolg unterstützt der Gesetzgeber alle zugelassenen Parteien mit finanziellen Mitteln. Gewinnt eine Partei bei Europa- und Bundestagswahlen mehr als 0,5 Prozent der Stimmen, bekommt sie dafür einen Euro pro Wähler. Das gilt auch für die NPD. Zudem legt der Staat auf jeden Euro, den eine Partei gespendet bekommt, noch einmal knapp die Hälfte oben drauf. Im Jahr 2015 flossen so aus der Staatskasse 1,3 Millionen Euro an die NPD - Staatsgelder, die aus Sicht von Ulla Jelpke von der Linkspartei, "neofaschistische Strukturen erst handlungsfähig" gemacht hätten.   

Deutschland Karlsruhe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu NPD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein NPD-Verbot ab. Die Partei sei derzeit zu unbedeutend für ein VerbotBild: Reuters/U. Deck

Heikle Grundgesetzänderung notwendig 

Die Initiative für die Grundgesetzänderung ging im Frühjahr vom Bundesrat aus. Jetzt tragen auch verschiedene Fraktionen im Bundestag den Vorstoß, allerdings mit unterschiedlichen Gesetzentwürfen. Gegen Kritik, die Verfassungsänderung ziele nur darauf ab, die NPD loszuwerden, verwahrte sich Unterstützerin Eva Högl: "Wir schaffen hier keine Lex NPD, weil dieses Gesetz für alle Parteien gilt, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Verbot der NPD abgelehnt, mit Verweis darauf, dass die Partei "wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten" zu unbedeutend sei. Gleichzeitig regten die Richter damals an, die rechtsextreme Partei mit anderen Mitteln zu sanktionieren - beispielsweise durch den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung. Zunächst war in den Gesetzentwürfen davon die Rede, dass die Mehrheit im Parlament darüber befinden soll, ob eine Partei kein Geld mehr bekommt. Dies weckte Ängste, dass der Wettbewerb der Parteien verzerrt werden könnte. Nach dem aktuellem Stand der Beratung soll das Bundesverfassungsgericht als Schiedsrichter einschreiten und nach der Einstufung als verfassungsfeindliche Partei auch über deren Ausschluss von der Parteienfinanzierung befinden. Alle vier Jahre sollen die betroffenen Parteien dies überprüfen lassen können.   

Erneute Verfassungsklage der NPD nicht ausgeschlossen

Auch wenn alle im Bundestag vertretenen Parteien den Kampf gegen die NPD begrüßen, kamen im ersten Parlamentsdurchlauf mahnende Worte von der Opposition. Britta Haßelmann von den Grünen kritisierte, es handle sich bei dem Gesetz bislang nur um eine "symbolische Grundgesetzänderung". Wer meine, er müsse den Rechtsextremen nur das Geld streichen, und dann habe sich das Problem erledigt, der irre gewaltig. Dem Alltagsrassismus komme man so nicht bei, kritisierte Haßelmann. Der niedersächsische Innenminister, der für den Bundesrat als Impulsgeber sprach, wollte diese Kritik nicht gelten lassen. "Dieses Gesetz ist ein Baustein im gemeinsamen Kampf gegen den Rassismus. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger." 

Deutschland Martin Sonneborn Wahlplakat für Die Partei enthüllt
Nicht verbieten, sondern hochnehmen: Satiriker Martin Sonneborn machte sich über das NPD-Plakat lustig. Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Im nächsten Schritt werden die verschiedenen Gesetzentwürfe in Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Nach dem Willen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD soll daraus ein Gesetz entstehen, dass noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden kann. Die Grünen-Abgeordnete Haßelmann warnte allerdings vor zu viel Eile: "Eine Verfassungsänderung darf nicht überstürzt werden". Es drohe im Fall einer Klage der NPD eine erneute juristische Niederlage, wenn das Gesetz schlampig gemacht sei. Im konkreten Fall drohe ein solches Szenario, weil das Gesetz auch in unzulässiger Weise die Grundrechte ganz normaler Bürger beschneiden könnte. Diesen soll künftig nämlich untersagt sein, für verfassungsfeindliche Parteien Geld zu spenden. Damit könnte der Deutsche Bundestag einen Schritt zu weit gehen, befürchtet die Oppositions-politikerin.