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Politik

Anforderungen für Fixierungen verschärft

24. Juli 2018

Werden Psychiatriepatienten über einen längeren Zeitraum ans Bett gefesselt, muss dies durch einen Richter genehmigt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied damit im Sinne der Klage von zwei Betroffenen.

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Symbolbild Psychatrie
Bild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Die beiden Männer stammen aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, die bislang keinen sogenannten Richtervorbehalt für Fixierungen vorsehen. Dem Urteil zufolge müssen nun beide Landesparlamente die Gesetzesgrundlage bis 30. Juni 2019 verfassungsgemäß nachbessern.

Eingriff in die Grundrechte

Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - absehbar nicht weniger als eine halbe Stunde dauert, reiche daher die Anordnung eines Arztes allein nicht aus.

Daher muss künftig zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen, um die ärztliche Anordnung einer Fixierung überprüfen zu können. Grundsätzlich erfordere Freiheitsentziehung aber eine "vorherige richterliche Anordnung". Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden.

Fixierung nur als "letztes Mittel"

Das Verfassungsgericht erkannte an, dass Fixierungen manchmal auch kurzfristig notwendig seien, wenn die Gefahr bestehe, dass der Patient sich oder andere gefährde. Die Fesselung sei aber nur als "letztes Mittel" zulässig, wenn mildere Mittel nicht in Betracht kämen, etwa bei der Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung, erklärte das Verfassungsgericht. Betroffene müssen demnach auch darüber informiert werden, dass sie eine Fixierung rechtlich im Nachhinein überprüfen lassen können.

Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland ein Richter. Die Regelungen zur Fixierung von Psychiatriepatienten in den 16 Bundesländern sind unterschiedlich. Nur Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben bislang die Einschaltung eines Richters gesetzlich vorgeschrieben.

Anlass für dien Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren die Klagen von zwei Männern, die auf ärztliche Anordnung hin für mehrere Stunden ans Bett gefesselt worden waren.

ww/jj (afp, dpa, KNA, epd)