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Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für Neuwahlen

25. August 2005

Die letzte Hürde auf dem Weg zu vorgezogenen Neuwahlen ist überwunden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen von zwei Bundestagsabgeordneten mehrheitlich zurückgewiesen.

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Die Wahlen können am 18. September stattfindenBild: dpa

Das Urteil des höchsten Gerichts wurde von Winfried Hassemer, dem Vorsitzenden des Zweiten Senats und Vizepräsident des Gerichts, bekannt gegeben. Hassemer, der für seine humorvolle und redselige Art bekannt ist, hatte der Urteilsbegründung eine persönliche Bemerkung voran gestellt. Die Presse habe die Entscheidungsfindung mit der Bemerkung begleitet, das Gericht habe die Wahl zwischen "Pest und Cholera". Die Pest sei, eine Staatskrise hervorzurufen, indem es die bereits durch das Land fegende Wahlkampfmaschine stoppe. Die Cholera sei, diese Krise zu vermeiden, indem das Gericht das Grundgesetz so hinbiege, dass eine Krise verhindert werde. Er habe diesen Gedanken zunächst auch gehegt, sagte Hassemer. "Dieser Gedanke ist mir im Laufe des Verfahrens jedoch gründlich abhanden gekommen."

Deutliche Entscheidung

Die Entscheidung sei im Ergebnis von sieben zu eins zustande gekommen. Das Urteil von 1983 sei dabei berücksichtigt geworden. Die Anordnung des Bundespräsidenten verstieß nicht gegen das Grundgesetz. Die Abgeordneten seien nicht in ihren Rechten verletzt, sagte Hassemer.

Ein zentraler Punkt der Begründung des Gerichts ist: Die Einschätzung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, er habe keine verlässliche Mehrheit für seine Reformprojekte, sei plausibel. Der Kanzler habe bei der Beurteilung dieser politischen Frage einen weiten Spielraum. Das Gericht könne seine Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen. Die Einschätzungen des Kanzlers hätten "Prognosecharakter" und seien an höchstpersönliche Wahrnehmungen gebunden.


Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz von den Grünen und Jelena Hoffmann von der SPD hatten sich gegen die Anordnung der vorgezogenen Bundestagswahl durch Bundespräsident Horst Köhler gewandt. Hintergrund ist die von Bundeskanzler Gerhard Schröder absichtlich verlorene Vertrauensabstimmung am 1. Juli 2005. Die Kläger hatten Schröder Flucht aus der Verantwortung vorgeworfen; er genieße nach wie vor die Unterstützung der Regierungskoalition.

Erste Reaktionen

Die SPD hat die Zulassung der Neuwahl durch das
Bundesverfassungsgericht nachdrücklich begrüßt. Der SPD-
Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, das Urteil werde auch über den Tag hinaus bedeutsam und wichtig sein. Auch die Union hat die "klare Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts zu Neuwahlen positiv bewertet. Das Mehrheitsvotum der Karlsruher Richter von sieben zu eins Stimmen diene der "Wiederherstellung des Rechtsfriedens", meint CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach.

Nach Ansicht des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda setzt das Neuwahl-Urteil neue Akzente. Das Gerichte benutze den Begriff einer
"auflösungsgerichteten Vertrauensfrage". Es gebe damit künftig eine unechte Vertrauensfrage, deren Ziel es nicht mehr sei, die Mehrheit zu stabilisieren, sondern eine Bundestagsneuwahl herbeizuführen, stellte Benda fest. (stl)