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Bundesverfassungsgericht weist Klagen zu EZB-Staatsanleihen-Programm ab

21. Juni 2016

Das sogenannte OMT-Programm verstoße wegen begrenzender Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen das Verbot der monetären Haushaltsführung in Eurokrisenstaaten, entschieden die Karlsruher Richter.

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Die Europäische Zentralbank und ihr Präsident Mario Draghi haben mit ihrem Euro-Rettungsprogramm von 2012 nicht ihre Kompetenzen überschritten. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Die Europäische Zentralbank (EZB) darf demnach im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen.

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