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Bundeswehr will Homosexuelle entschädigen

17. September 2020

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer nennt die lange praktizierte Diskriminierung von Soldaten wegen ihrer sexuellen Orientierung "beschämend und unerhört". Betroffene sollen rehabilitiert werden.

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Bundeswehr in Ulmen I  Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (Archivbild) will bis an den "Rand des juristisch Machbaren gehen"Bild: picture-alliance/J. Krick

Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf werde in Kürze in die Ressortabstimmung gegeben, kündigte Kramp-Karrenbauer in Berlin an bei der Vorstellung einer Studie zum Umgang mit Homosexualität in den Streitkräften. Zudem sollten Betroffene rehabilitiert und Urteile von Truppengerichten gegen sie aufgehoben werden.

Kramp-Karrenbauer nannte die lange praktizierte Diskriminierung von Soldaten wegen ihrer sexuellen Orientierung "beschämend und unerhört". Zwar habe es diese auch in anderen Bereichen der Gesellschaft gegeben, in der Bundeswehr aber "noch ein ganzes Stück länger als außerhalb", stellte sie mit Blick auf die Ergebnisse der Studie fest. "Ich bedaure diese Praxis sehr - die Betroffenen bitte ich um Entschuldigung", hob sie hervor.

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Offiziersanwärter bei einem Appell: Homosexualität stand einer Karriere bei der Bundeswehr lange Zeit entgegen (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/A. Gebert

Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat unter dem Titel "Tabu und Toleranz" den Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende erstmals "auf breiter Quellenbasis" untersucht. Laut Studie machte Homosexualität eine Karriere als Offizier oder Unteroffizier unmöglich - und zwar im Zeitraum von der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 bis zur Jahrtausendwende.

"Wir korrigieren was möglich ist"

Bis 1969 machten sich Schwule sogar strafbar, weil in Westdeutschland noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch besagte: "Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft." Es spielte keine Rolle, ob es sich um einvernehmlichen Sex handelte. Nach diesem Paragrafen wurden 1965 und 1966 jeweils rund 45 Soldaten verurteilt.

"Wir werden nicht jedem, dem Unrecht geschah, gerecht werden können", räumte die Ministerin ein, aber "wir korrigieren was möglich ist". Dabei werde die Bundesregierung bis "an den Rand des juristisch Machbaren gehen". Nicht das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung dürften für die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten maßgeblich sein, sondern allein deren Fähigkeiten.

nob/uh (afp, epd, dpa)