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Politik

Böhmermann rechnet mit Türkei ab

6. Oktober 2016

Nach dem Ende der Ermittlungen gegen ihn hat sich TV-Moderator Jan Böhmermann per Video zu Wort gemeldet. Dabei kritisierte er den Umgang mit der Meinungsfreiheit in der Türkei scharf.

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Deutschland Jan Böhmermann Stellungnahme zu Gerichtsurteil
Bild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

"Während Sie dieses Video sehen, sitzen in der Türkei Menschen in Haft ohne Chance auf einen fairen Prozess, weil sie sich kritisch mit ihrem Land auseinandergesetzt haben, öffentlich oder in einem großen Kreis eine andere Meinung vertreten haben als erlaubt", sagt der Satiriker und Fernsehmoderator Jan Böhmermann in einem Video, das bei YouTube veröffentlicht wurde.

Über Witze und Staatskrisen

Auch den Wirbel, den sein Gedicht in Deutschland ausgelöst hatte, kommentierte er mit einer Spitze: "Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates." Der 35-Jährige hatte Ende März ein "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen.

Die Staatsanwaltschaft in Mainz ermittelte darauf unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen den TV-Moderator. Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, nicht weiter zu ermitteln.

Erdogan will Beschwerde einlegen

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, will Erdogan dagegen  Beschwerde einlegen. Erdogan habe dazu seinen Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger angewiesen, so das Blatt.

Derweil forderte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann eine sofortige Streichung des "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen. Majestätsbeleidigung als Straftat, wie sie der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch vorsieht, sei "ein Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert", sagte Oppermann. Die Regierung solle sich schnell einigen und nicht erst im Jahr 2018.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte dazu, derzeit liefen Gespräche über eine Streichung des Paragrafen innerhalb der Bundesregierung. Diese werde zum entsprechenden Zeitpunkt ein Gesetz vorlegen.

uh/SC (dpa, epd, kna)