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Chodorkowkij-Anwälte klagen russische Staatsanwaltschaft an

5. Juli 2007

Laut Gerichtsurteil sollte Michail Chodorkowskij nach Moskau verlegt werden. Bisher geschah nichts. Jetzt haben sich seine Anwälte offiziell über Vertreter der Staatsanwaltschaft beschwert – wegen Missachtung der Justiz.

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Anwalt Jurij Schmidt: Urteil wird missachtetBild: Heinrich Böll Stiftung

Im März hatte das Moskauer Basmanskij-Gericht beschlossen, Chodorkowskij sowie sein ehemaliger Geschäftspartner Platon Lebedew müssten zur Durchführung weiterer Ermittlungen nach Moskau verlegt werden. Doch die Anwälte warten noch immer vergeblich auf die Ankunft ihrer Mandanten in der Hauptstadt Russlands. Jetzt beschuldigen sie zwei Vertreter der russischen Staatsanwaltschaft wegen Missachtung des Gerichtsbeschlusses.

Urteil „rechtsgültig, aber unbegründet“

Wie Anwalt Jurij Schmidt erklärte, sei am 2. Juli die entsprechende Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Russlands weitergeleitet worden. „Auf widerrechtliche Weise führt die Generalstaatsanwaltschaft den in Kraft getretenen Rechtsentscheid nicht aus. In der Anordnung über die Haftfristverlängerung für Chodorkowskij und Lebedew, die vom leitenden Untersuchungsführer der Generalstaatsanwaltschaft, Salawat Karimow, und dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Wiktor Grin unterschrieben wurde, heißt es: ‚Der Rechtsentscheid des Basmanskij-Gerichts ist rechtsgültig, jedoch unbegründet’. Wir fordern die Generalstaatsanwaltschaft Russlands auf, diejenigen, die der Missachtung dieses Rechtsentscheides schuldig sind, laut Paragraph 315 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zur Verantwortung zu ziehen“, sagte Jurij Schmidt.

„Zurück zur sowjetischen Vergangenheit“

Bei einer Pressekonferenz in Moskau zeigte sich Anwalt Schmidt jedoch wenig optimistisch. Die Antwort des Generalstaatsanwaltes auf die Beschwerde sei wohl vorhersagbar. Nach Einschätzung von Jurij Schmidt ist die Gerechtigkeit in Russland in eine neue Entwicklungsstufe eingetreten. „Sogar in sowjetischen Zeiten hat es so etwas nie gegeben – dass ähnliche Rechtssprüche, die bindenden Charakter hatten, missachtet wurden“, meinte Chodorkowskijs Verteidiger.

Die negative Entwicklung lasse sich Schmidt zufolge insgesamt in der russischen Gesetzgebung beobachten: „Vor kurzem nahm die Duma den Änderungsantrag zum Paragraphen 73 der Strafprozessordnung an. Demnach sollen Häftlinge nicht mehr in die ihrem Wohnort nächstgelegene Strafanstalt verlegt werden. Die ganze Gesetzgebung der russischen Föderation kehrt langsam zur sowjetischen Vergangenheit zurück“, so Schmidts Fazit.

Inzwischen bereiten sich Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew weiterhin auf ihr Verfahren vor - ohne Hoffnung, nach Moskau verlegt zu werden.

Egor Winogradow

DW-RADIO/Russisch, 2.7.2007, Fokus Ost-Südost