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Colonia-Dignidad-Arzt soll in deutsche Haft

14. August 2017

Es ist ein komplizierter Fall. Justizbehörden auf mehreren Kontinenten arbeiten ihn auf. Jetzt scheint es, als widerfahre den Opfern der Siedlung in Chile doch noch Gerechtigkeit. Aber ganz sicher ist es nicht.

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Chile Colonia-Dignidad-Artz Hartmut Hopp
Der Mediziner in einer Aufnahme aus dem Jahr 2000Bild: picture-alliance/dpa/M. Agost

Der ehemalige Arzt der Sektensiedlung "Colonia Dignidad", Hartmut Hopp, soll in Deutschland die Haftstrafe verbüßen, zu der er in Chile verurteilt wurde. Das chilenische Urteil wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger könne in Deutschland vollstreckt werden, entschied das Landgericht Krefeld. Demnach müsste Hopp für fünf Jahre und einen Tag ins Gefängnis. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hopps Verteidiger Helfried Roubicek kündigte an, sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld überprüfte in dem Verfahren nicht noch einmal die Vorwürfe gegen Hopp. Untersucht wurde lediglich, ob das Urteil in Chile nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande kam. Das bejahten die Richter: Dem Verurteilten sei insbesondere rechtliches Gehör und eine angemessene Verteidigung gewährt worden. Dagegen sagte Verteidiger Roubicek dem Evangelischen Pressedienst (epd), er sehe nach einer ersten Analyse der Entscheidung hinreichend Gründe für eine Beschwerde.

Flucht nach dem Richterspruch

Hopp war 2011 nach Deutschland geflohen, nachdem ihn ein chilenisches Gericht wegen Beihilfe zur Vergewaltigung Minderjähriger in vier Fällen und zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger in 16 Fällen verurteilt hatte. Die Taten wurden laut dem chilenischen Urteil zwischen 1993 und 1997 begangen. Hopp bestreitet die Vorwürfe. Weil das Urteil in Chile noch nicht rechtskräftig war, gelang ihm dort die Flucht. Seither lebt er in Krefeld.

Chile Villa Baviera - Colonia Dignidad
Teil der Siedlung "Colonia Dignidad", die sich später "Villa Bavaria" nannte (Archivbild)Bild: Picture alliance/dpa/epa/B. Hernandez

Eine Auslieferung nach Chile lehnte Deutschland ab, weil deutsche Staatsbürger im Grundsatz nicht in Länder außerhalb der EU ausgeliefert werden. Daher schickte das südamerikanische Land ein Ersuchen, die Strafe in Deutschland zu vollstrecken, nachdem das Urteil 2013 in Chile rechtskräftig geworden war. Hierüber musste das Landgericht Krefeld nun befinden.

Folterzentrum des Geheimdienstes

Die deutsche Siedlung "Colonia Dignidad" diente während der Militärdiktatur in Chile (1973-1990) als Folterzentrum des Geheimdienstes. Sie sorgt seit Jahrzehnten wegen weiterer dort begangener Verbrechen wie sexuellem Missbrauch und illegalem Waffenhandel für Schlagzeilen. Der heute 73-jährige Hopp galt nach dem Siedlungsgründer Paul Schäfer, der 2010 im Gefängnis starb, als mächtigster Mann der ehemaligen "Kolonie der Würde".

Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßte die Entscheidung. "Damit leistet die deutsche Justiz eine erste minimale Unterstützung der chilenischen Justiz in der Aufarbeitung der Verbrechen der 'Colonia Dignidad'." ECCHR-Kooperationsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf erklärte, die Entscheidung lasse hoffen, "dass in diesem Teilbereich der in der 'Colonia Dignidad' begangenen Verbrechen die Aussicht für die Opfer besteht, dass Gerechtigkeit geschieht".

Sollte die Entscheidung zur Vollstreckung in den weiteren Instanzen bestätigt werden, müsse die Exekutive noch die Vollstreckung des chilenischen Urteils bewilligen, sagte der Sprecher des Landgerichts Krefeld, Nils Radtke.

jj/qu (dpa, afp, epd)