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Das deutsche Verfassungsgericht genehmigt den Lissabon-Vertrag unter Auflagen

Michael Bär30. Juni 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil gefällt. Es ist ein Ja zum EU- Reformvertrag- das Regelwerk ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Doch es ist auch ein Nein - denn bevor Deutschland dem EU- Vertrag entgültig zustimmen kann, muß nachgebessert werden. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass der deutsche Bundestag und Bundesrat mehr Einflußrechte bei EU- Entscheidungen erhalten müssen.

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