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Das Verbotsverfahren gegen die NPD

8. Oktober 2002

Vom Verbotsantrag über die V-Mann-Panne zum Erörterungstermin: Eine Chronologie.

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Sommer 2000: Nach einer Reihe rechtsextremer Anschläge wird der Ruf nach einem Verbot der rechts-extremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) laut.

19. August 2000: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) regt einen gemeinsamen Antrag von Bundestag und Bundesrat an.

6. Oktober 2000: Nach der Auswertung von Material des bayerischen Verfassungsschutzes ergreift Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Initiative für einen Verbotsantrag gegen die NPD.

26. Oktober 2000: Die Mehrheit der Ministerpräsidenten befürwortet das von Schily angeregte Vorgehen. Hessen und das Saarland stimmen dagegen.

8. November 2000: Die rot-grüne Bundesregierung beschließt, den Verbotsantrag zu stellen.

10. November 2000: Die Mehrheit des Bundesrates stimmt für ein Verbotsverfahren.

8. Dezember 2000: Der Bundestag schließt sich als drittes
Verfassungsorgan dem Vorgehen an - mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS. Die FDP stimmt fast geschlossen gegen den Verbotsantrag.

30. Januar 2001: Die Bundesregierung reicht den Verbotsantrag ein.

30. März 2001: Bundestag und Bundesrat stellen ihre Verbotsanträge.

4. Oktober 2001: Die Anträge nehmen in Karlsruhe die erste Hürde. Sie seien weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, entscheiden die Verfassungsrichter.

7. Dezember 2001: Das Gericht setzt fünf Verhandlungstermine im Februar 2002 an und lädt 14 "Auskunftspersonen", überwiegend Funktionsträger der NPD.

22. Januar 2002: Das Gericht sagt die Februar-Termine zur mündlichen Verhandlung wegen einer Informationspanne ab. Einer der 14 geladenen NPD-Funktionäre hatte sich als V-Mann des Verfassungsschutzes entpuppt, in der Folge werden weitere V-Leute enttarnt. Um die Rolle der V-Männer und die Fortsetzung des Verbotsverfahrens entzündet sich eine parteipolitische Diskussion.

8. Februar 2002: Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung räumen gegenüber dem Gericht die Existenz von zunächst sechs V-Leuten, einige Tage später von weiteren vier V-Leuten ein.

7. Mai 2002: Das Gericht setzt einen Erörterungstermin für den 8. Oktober 2002 an und fordert umfassende Aufklärung.

26. Juli 2002: Nach Angaben der Antragsteller stand in den
vergangenen Jahren ungefähr jeder Siebte aus den NPD-Bundes- und Landesvorständen im Sold des Verfassungsschutzes.

30. August 2002: Der NPD-Bevollmächtigte Horst Mahler sieht hinter dem NPD-Verfahren eine Verschwörung der Geheimdienste.