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David gegen Goliath

9. Dezember 2011

Multinationale Konzerne müssen Arbeitnehmer- und Menschenrechte einhalten – überall. Um Opfer zu unterstützen, müssen Regierungen die Leitprinzipien des UN-Menschenrechtsrates durchsetzen.

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Protestaktion gegen Giftsprühen auf Bananenplantagen in Mindanao, Philippinen (Malacanang Fabrik, Manila, Philippinen, 03.12.2009. (Foto: AP)
Protest gegen Pflanzengift auf den PhilippinenBild: AP

Raymond Salas ist ein engagierter Anwalt. In seiner Heimat, auf der philippinischen Insel Mindanao, arbeitet er in einem Netzwerk, das Opfer von Menschenrechtsverletzungen berät und unterstützt – zum Glück für die Anwohner einer Bananenplantage. Das Unternehmen, dem die Plantage gehört, hatte ein Pilzvernichtungsmittel großzügig aus Flugzeugen über die Plantage gesprüht – und über die unmittelbare Umgebung gleich mit.

Raymond Salas, Anwalt aus Mindanao (Foto: FES)
Raymond Salas, Rechtsanwalt aus MindanaoBild: FES/Robert Maté

"Immer dann, wenn sie frisch gesprüht hatten", berichtet Salas, "hatten die Anwohner Rötungen auf der Haut und in den Augen. Sie bekamen Atemprobleme. Ihre eigenen Gemüsepflanzen waren zerstört."

Die Kommune tat, was sie tun musste, um die Bevölkerung zu schützen und deren Menschenrecht auf Gesundheit zu wahren: Sie verbot die Giftladung aus der Luft und erlaubte nur, die Pflanzen per Hand zu besprühen.

Global Player gegen Dorf

Das Unternehmen jedoch sah dadurch seine Rechte als Landbesitzer verletzt und klagte. Vor Gericht siegten zunächst die Landbewohner und die Kommune. "In der nächsten Instanz", erzählt Anwalt Salas, "schickten sie einen Experten des internationalen Chemieriesens DOW Agro aus Großbritannien." Der behauptete, das Spritzmittel sei nicht schädlich. "Wie kann eine Behauptung des Produzenten als Beweis gelten?", fragt der philippinische Jurist. Zudem sei das Pilzvernichtungsmittel bislang nur an Laborratten getestet worden. Außerdem lege die Häufung von Krebserkrankungen in der Umgebung vieler Bananenplantagen andere Schlussfolgerungen nahe.

Die zweite Instanz jedoch entschied für die Bananenindustrie. Raymond Salas ging in Berufung. Nun liegt der Fall beim obersten Gericht der Philippinen zur Entscheidung.

Menschenrechtsaktivisten kriminalisiert

Arbeiter auf einer Öl-Plattform in Nigeria. (Foto: dpa)
Schlechte Arbeitsbedingungen auf Ölplattformen in NigeriaBild: picture-alliance/dpa/dpaweb

In Afrika hat Axel Müller von der katholischen Entwicklungshilfeorganisation Misereor Erfahrungen als Rohstoffreferent gesammelt. Unternehmen, die Öl förderten und Erze abbauen, verletzten häufig die Menschenrechte, berichtet er: Schlechte Arbeitsbedingungen, Hungerlöhne, Zwangsumsiedlungen und viele Umweltschäden.

Wenn Menschenrechtsaktivisten versuchen, die Interessen der ansässigen Bevölkerung zu verteidigen, gerieten sie zunehmend unter Druck, wie Axel Müller in jüngster Zeit etwa in Kamerun beobachtet hat: "Man wirft ihnen vor, dass sie korrupt wären. Sie müssen dann vor Gericht und werden zum Teil auch verurteilt."

Gewerkschaften unter Druck

Der Laden des Mobilfunkanbieters T-Mobile am Times Sqaure in New York (USA) (18.03.2008).(Foto: AP/dapd)
Telekom verstößt gegen internationale ArbeitsnormenBild: dapd

Das passiert nicht nur im Süden. Auch in westlichen Industrieländern werden Aktivisten, die für Arbeitnehmerrechte eintreten, oft massiv behindert. Uwe Wetzel von der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kennt die Verhältnisse bei der US-amerikanischen Tochterfirma der Deutschen Telekom. Dort gebe das Management seinen Führungskräften in Handbüchern Tipps, wie Gewerkschafter eingeschüchtert werden könnten, damit sie die Arbeitnehmer nicht mobilisieren.

Gewerkschaftsarbeit zu behindern, verstößt aber gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labor Organisation) und gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Da auch die Bundesrepublik Deutschland Anteile an der Telekom besitzt, sieht Gewerkschaftsvertreter Wetzel die Bundesregierung genauso in der Pflicht: "Wer glaubwürdig für Menschenrechte eintreten will, muss dafür sorgen, dass sie von dem Unternehmen, für das er Verantwortung trägt, auch respektiert werden."

Mehr Menschenrechte in die Unternehmen

Genau das hatte der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 beschlossen. Die sogenannten Leitprinzipien (guiding principles) verpflichten die Staaten und die Unternehmen, mehr zu tun, damit multinationale Konzerne Menschenrechte achten.

"Wir führen das Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ein", sagt John Ruggie, Politikprofessor aus den USA, der als UN-Sonderbeauftragter im Menschenrechtsrat diese Idee über Jahre entwickelt hatte. Regierungen und Unternehmen müssten unter anderem beurteilen, wie sich die unternehmerischen Aktivitäten auswirken. Sie müssten die Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner und Mitarbeiter regelmäßig beobachten und sie beteiligen. Unerlässlich sei außerdem ein einfaches Beschwerdeverfahren, "so dass diejenigen, die eine Beschwerde haben, ihr Anliegen auch außerhalb von Gerichtsverfahren vortragen können".

Geht Deutschland voran?

Anwalt Raymond Salas aus Mindanao plädiert dafür, dass gerade Deutschland diese Prinzipien für die Aktivitäten multinationaler Konzerne rasch umsetzt. "Deutschland ist eine funktionierende Demokratie und ein Rechtsstaat. Warum sollten Menschen aus Entwicklungsländern, die ihr Recht zu Hause nicht durchsetzen können, nicht auch in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen multinationaler Firmen klagen können?"

Florence Simbiri-Jaoko (Foto: FES)
Florence Simbiri Jaoko, Menschenrechtskommission KeniaBild: FES/Robert Maté

Auch Florence Simbiri-Jaoko hofft auf eine baldige Umsetzung in Deutschland. Sie ist Vorsitzende der Menschenrechts-kommission in Kenia und erhält immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung über Missstände in der Arbweitswelt Kenias. Die Leitlinien könnten klarstellen, welche Verantwortung und Pflichten der Staat und die Unternehmen haben, meint sie. Und die Menschenrechtskommission könne ausländische Unternehmen durch die Regelungen navigieren. "Wenn Deutschland voranginge, wären wir als nationale Menschenrechtsinstitution sehr froh, mit deutschen Unternehmen und der deutschen Regierung zusammenarbeiten zu können."

Noch vor Weihnachten will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit führenden Unternehmen über ein Konzept beraten, wie sie die "Sorgfaltspflicht" praktisch umsetzen können.

Autorin: Ulrike Mast-Kirschning
Redaktion: Beate Hinrichs