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Der BGH klopft Google auf die Finger

Silke Wünsch14. Mai 2013

Die Autocomplete-Funktion bei Google ist ein Fall für den Bundesgerichtshof geworden. Wenn man eine Person sucht, poppt eine Liste mit Vorschlägen auf. Die sind nicht immer im Sinne desjenigen, der da gegoogelt wird.

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Zwei Menschen sitzen sich gegenüber an ihren Laptops, im Hintergrund eine Screen mit Google Logo(ddp images/AP Photo/Jens Meyer, file) eingestellt von Quast
Bild: dapd

Ausgerechnet mit der umstrittenen Organisation "Scientology" wurde ein Unternehmer in der Google-Suche in Zusammenhang gebracht. Und das, obwohl er behauptet, niemals etwas mit Scientology zu tun gehabt zu haben. Dieser Fall hat es jetzt bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. Die Richter haben dem Kläger Recht gegeben: Sie sehen tatsächlich einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Unternehmers.

Nicht zum ersten Mal steht diese Suchfunktion in der Kritik.

Das prominenteste Opfer der Autocomplete-Funktion ist Bettina Wulff, die Gattin des ehemaligen Bundspräsidenten Christian Wulff. Wenn ihr Name bei Google eingegeben wurde, spuckte die Suchmaschine selbständig Zusätze wie "Rotlichtvergangenheit", "Escort" oder "Vorleben" aus. Das mag selbst eine skandalerprobte ehemalige First Lady nicht mit sich machen lassen. So ging Frau Wulff mit dem Problem an die Presse und verklagte Google mit dem Argument, dies sei ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte.

Bettina Wulff Foto: Jens Kalaene, dpa
Bettina WulffBild: picture alliance / dpa

Durch mehrere Instanzen

Deutsche Gerichte waren zu dem Zeitpunkt bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt gewesen, in denen Firmen sich gegen Zusätze wie "Abzocke" oder "Betrug" im Zusammenhang mit ihren Namen wehren wollten. Jedesmal bekam aber Google Recht, mit der Begründung, dass durch das automatisierte Verfahren lediglich das Suchverhalten der Nutzer wiedergegeben werde.

Der jüngste Fall des Unternehmers nun hat es bis nach Karlsruhe geschafft: Er wollte verhindern, dass Googles Suchfunktion seinen Namen automatisch mit dem Zusatz "Scientology" versah. Nachdem die Klage zunächst am Landgericht und dann am Oberlandesgericht abgewiesen wurde, war es nun eine spannende Frage, ob sich die Karlsruher Richter der Meinung der anderen Gerichte anschließen und Google Recht geben würden. An diesem Dienstag (14.5.2013) ist die Entscheidung gefallen.

Google hat das Nutzerverhalten ausgewertet

Wie es zu solch peinlichen oder rufschädigenden Treffer-Vorschlägen kommt, ist folgendermaßen zu erklären: Möglicherweise gab es in diesem Fall einmal ein Gerücht, in dem der Unternehmer mit Scientology in Zusammenhang gebracht wurde. Viele neugierige Nutzer haben also seinen Namen und den Begriff "Scientology" bei Google eingegeben. Der Algorithmus der Google-Software hat die Anzahl der Anfragen ausgewertet. Wenn viele Nutzer genau diese Kombination suchen, kommen diese manchmal irreführenden Vorschläge zustande. Google selbst habe da keinen Einfluss drauf, heißt es von Seiten des Konzerns immer wieder.

Google muss genau hinschauen

So etwas, so die Karlsruher Richter, müsse Google in Zukunft besser prüfen. Google zeigt sich in einem ersten Statement "enttäuscht und überrascht" von der Entscheidung des BGH. "Wir können die Auffassung des BGH nicht nachvollziehen, dass Google für die von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe dennoch haften soll", so Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland. "Erfreulich ist aber, dass das Gericht die Autovervollständigung für zulässig hält und Google nicht verpflichtet, jeden angezeigten Begriff vorab zu prüfen."

Das nämlich könne erhebliche Folgen für den Suchmaschinenbetreiber haben, sagt der Kölner Anwalt für Medienrecht, Christian Solmecke: "Jeder, der sich durch die Autocomplete-Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden." Es sei allerdings sehr schwierig für Google zu entscheiden, ob tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege. "Das muss aufwändig und individuell bestimmt werden", so Solmecke. Ob Google allerdings diesen Aufwand betreiben wird, ist fraglich. So riskiert der Konzern allerdings in Zukunft Schadensersatzklagen.

Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht Foto: Arne Lichtenberg
Christian Solmecke, Anwalt für MedienrechtBild: privat

Was jetzt?

Google hat nun zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Autovervollständigung in Deutschland ab sofort eingestellt. Oder der Nutzer bekommt die Möglichkeit, peinliche oder irreführende Vorschläge selber zu entfernen. "Das aber," so Anwalt Solmecke, "würde ganz sicher Suchmaschinen-Optimierer auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke manipulieren würden. Wie auch immer sich der Suchmaschinengigant entscheiden wird. Fest steht: er muss jetzt schnell handeln."

Auch im konkreten Fall des Unternehmers ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der möchte für den Ärger mit der Suchmaschine entschädigt werden. Dazu wurde der Fall zunächst an das Oberlandesgericht in Köln zurück verwiesen.

Bettina Wulff jedenfalls wird nun dafür sorgen, dass ihre vermeintlich frivole Vergangenheit in Zukunft nicht mehr sofort serviert wird, wenn man ihren Namen aufruft.

Google derweil wartet erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung aus Karlsruhe ab.