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Wahlkampf im Senegal

30. Januar 2012

Die Opposition im Senegal ruft zu landesweiten Protesten auf. Auslöser der Wut ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts: Die umstrittene Kandidatur von Präsident Wade für eine dritte Amtszeit wird zugelassen.

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Gegner von Präsident Abdoulaye Wade demonstrieren in Dakar. (Foto: AP Photo)
Bild: dapd

Im Senegal soll am 26. Februar 2012 ein neuer Präsident gewählt werden. 14 Kandidaten bewerben sich offiziell um das höchste Amt im Staat. Zahlreiche Stimmen hatten sich jedoch gegen eine Kandidatur des aktuellen Staatschefs Abdoulaye Wade gewandt: Ein Präsident darf im Senegal laut einer Verfassungsänderung aus dem Jahr 2001 nur zweimal antreten. Diesen Einspruch lehnten die Verfassungsrichter jedoch ab: Die Beschränkung auf nur zwei Mandate sei erst während Wades Amtszeit in die Verfassung aufgenommen worden und daher für den 85-Jährigen nicht bindend. Auch zahlreiche Appelle an Abdoulaye Wade, auf eine dritte Amtszeit zu verzichten, sind ungehört verhallt.

Schwere Zusammenstöße

Amtsinhaber Abdoulaye Wade (Foto: AP/dapd)
An ihm entzündet sich die Wut der Demonstranten: Abdoulaye WadeBild: dapd

Bereits am Freitag (27.01.2012), nach der Verkündung der richterlichen Entscheidung, waren Tausende Senegalesen auf die Straße gegangen, um ihrer Empörung Luft zu machen. Es kam zu schweren Zusammenstößen zwischen Wade-Gegnern und Sicherheitskräften, bei denen Gebäude angezündet und brennende Straßensperren errichtet wurden. Nach Angaben des Innenministeriums soll bei den Unruhen ein Polizist ums Leben gekommen sein.

Die Koalition der Oppositionsparteien, die Bewegung M23, nannte die Entscheidung des Gerichts einen "Verfassungsputsch und einen Auftakt zu einem Wahlputsch". Menschenrechtsaktivist Alioune Tine, ebenfalls aktiv bei M23, sagte gegenüber der Deutschen Welle, es seien viele junge Aktivisten unterwegs. In Anlehnung an die Revolutionen in Nordafrika rief er daher den "afrikanischen Frühling" aus. Macky Sall, Oppositionskandidat und ehemals Premierminister unter Abdoulaye Wade, appellierte im Gespräch mit der Deutschen Welle an die Senegalesen, trotz der richterlichen Entscheidung weiter gegen die Kandidatur von Wade zu kämpfen und nicht locker zu lassen. 

Youssou N'dour darf nicht antreten

Sänger Youssou N'dour (Foto: EPA)
Keine Wahlteilnahme für Youssou N'dourBild: picture-alliance/dpa

Eine andere weitreichende Entscheidung der Richter betrifft die Kandidatur des weltweit bekannten senegalesischen Sängers Youssou N'dour. Ebenso wie zwei andere Oppositionskandidaten darf er bei den Wahlen am 26. Februar nicht antreten. N'dour habe nicht die verlangten 10.000 Unterschriften von Unterstützern vorgewiesen, die offiziell für eine Kandidatur verlangt werden. Der Sänger selbst hatte von 13.000 Unterschriften gesprochen und Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Dieser wurde von den Richtern jedoch am Montag (30.01.2012) abgelehnt.

Der amerikanische Vize-Außenminister William Burns warnte, die umstrittene Kandidatur Wades könnte die Stabilität des Senegal gefährden. Ein Sprecher des französischen Außenministers bedauerte, dass nicht alle Kandidaten die Chance bekommen hätten, sich zu bewerben. Man werde größtes Augenmerk auf die Ergebnisse der EU-Beobachter-Mission richten.

Bislang galt der Senegal als eines der stabilsten Länder des immer wieder von Bürgerkriegen erschütterten Westafrika. Seit seiner Unabhängigkeit von Frankreich im Jahr 1960 hat es keinen Putsch erlebt. Abdoulaye Wade kam nach Jahrzehnten in der Opposition im Jahr 2000 an die Macht und wurde 2007 wiedergewäht.

Autor: Dirke Köpp (mit AFP, epd, rtr)
Redaktion: Katrin Ogunsade