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Ermittler sichten Panama-Papers

4. Juli 2017

Das Bundeskriminalamt ist im Besitz eines großen Datensatzes über Briefkastenfirmen in Panama. Dafür soll die Behörde Millionen bezahlt haben. Der Ankauf gestohlener Daten ist umstritten, aber rechtlich in Ordnung.

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Symbolbild Panama Papers
Bild: Imago/M. Bäuml

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist im Besitz der im vergangenen Jahr veröffentlichten sogenannten "Panama Papers". Dies teilten das BKA, das  hessische Finanzministerium und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Dienstag mit.

Bei den Papieren handelt es sich um vertrauliche Unterlagen, die ein internationales Recherchenetz im Frühjahr vergangenen Jahres aufgedeckt hatte. Darin wurde enthüllt, wie Politiker, Sportfunktionäre, Milliardäre, Prominente und Kriminelle weltweit von der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca gegründete Briefkastenfirmen in Panama nutzen, um Steuern in ihren Heimatländern zu umgehen.

Um eine elektronische Auswertung zu ermöglichen, bereitet das BKA den mehrere Millionen Dateien umfassenden Datensatz derzeit auf. Die Sichtung werde voraussichtlich mehrere Monate dauern, hieß es.

Die Daten würden gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung "geprüft und ausgewertet, um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen", heißt es in der Mitteilung der Behörden. Zu Kosten und Detail des Erwerbs wurden keine Angaben gemacht.

Fünf Millionen Euro?

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hat das BKA den Datensatz gekauft. Die Wiesbadener Behörde wollte sich dazu auf Nachfrage nicht äußern. Aus informierten Kreisen erfuhr die Nachrichtenagentur AFP, dass sich mehrere Behörden die Kosten für die Beschaffung der Dokumente geteilt haben. Die Nachrichtenagentur DPA berichtet unter Berufung auf "Regierungskreise", es seien fünf Millionen Euro an eine "Quelle" gezahlt worden.

Der staatliche Kauf von Bankdaten und sogenannten Steuer-CDs ist umstritten. Nach einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber darf der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuerbetrüger nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden.

Was enthalten die Daten?

Im Mai 2016 hatte Internationale Konsortium Investigativer Journalisten (ICIJ) einen Großteil der Daten aus den Panama-Papers für jeden einsehbar online gestellt - allerdings ohne Angaben zu Bankkonten, Überweisungen und Email-Kommunikation. 

Im Herbst 2016 hatte Dänemark angekündigt, einen Teil der "Panama Papers" kaufen zu wollen.

Im Fokus der Ermittler stehen dem Vernehmen nach vor allem Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wie Waffenhandel. Erträge daraus werden in der Regel nicht deklariert und fallen dann auch in den Bereich Steuerbetrug.

Das Bundesfinanzministerium begrüßte auf Anfrage den Erwerb der Daten. Damit könne Fällen von Steuerhinterziehung durch die zuständigen Behörden nachgegangen werden. Das Bundesfinanzministerium hatte sich zuletzt auch am Erwerb von Steuer-CDs finanziell beteiligt.

G20 gegen Steueroasen

Briefkastenfirmen sind nicht per se illegal. Auch an der Gründung von "Offshore-Gesellschaften" (Auslandsfirmen) ist nichts Illegales. Für Briefkastenfirmen kann es alle möglichen, auch legalen Gründe geben.0

Sie werden aber auch für Steuerbetrug und Geldwäsche genutzt und häufig in Steuerparadiesen gegründet. Um Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in verschiedenen Ländern an die Offshorefirma überwiesen.

Seit der Enthüllung der "Panama Papers" haben die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) ihre Anstrengungen verstärkt, Steueroasen trocken zu legen. Auch in Deutschland wurden die Vorgaben deutlich verschärft und mehr Transparenz geschaffen.

bea/uh (reuters, dpa, afp, ICIJ)