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Frankfurter Auschwitz-Prozess im UNESCO-Register

Gaby Reucher9. Juni 2016

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 gilt als historischer Wendepunkt für die Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Jetzt hat die Deutsche UNESCO-Komission die Prozessunterlagen für das Welt-Dokumentenerbe nominiert.

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Konzentrationslager Auschwitz-Eingangstor (c) dpa - Bildfunk
Bild: picture-alliance/dpa/F. Leonhardt

Rund 8000 Angehörige der Waffen-SS und 200 SS-Aufseher leisteten im Konzentrationslager Auschwitz Dienst. Gerade einmal 22 von ihnen wurden im sogenannten Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 angeklagt. Ihnen wurde nicht nur in Einzelfällen Mord vorgeworfen, sondern vor allen Dingen dass sie "verbrecherische Befehle der deutschen Staatsführung" befolgt hätten und an einem Massenverbrechen beteiligt waren. Der Prozess dauerte 20 Monate. Über 300 Zeugen sagten aus, davon fast 200 Überlebende aus Ausschwitz. Nur sechs Angeklagte wurden letztendlich als Mörder zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Für drei Angeklagte gab es einen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

So einen Prozess vergisst man nicht

Dennoch zählen die Frankfurter Auschwitz-Prozesse als Wendepunkt bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Geblieben sind von den Verfahren 454 Aktenbände und 103 Tonbandaufnahmen, die im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden lagern. Die Deutsche UNESCO-Komission hat diese historischen Zeugnisse jetzt für das UNESCO-Register "Memory of the World" nominiert.

Auschwitzprozess in Frankfurt am Main Gerichtssaal, Copyright: imago/United Archives
Angeklagte im Auschwitz-Prozess im Dezember 1963Bild: imago/United Archives

Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des deutschen Nominierungskomitees für das Unesco Programm "Memory oft he World" war als 16-Jähriger selbst einen Tag bei dem Prozess dabei. "Das vergisst man nicht", sagt er. "Ich habe heute noch die Stimmen der Zeugen im Ohr und ihre Gesichter vor Augen". Für Leonhard standen die Tondokumente und Akten, auf die er 1998 durch das Fritz-Bauer-Institut stieß, ganz oben auf der persönlichen Prioritätenliste für die Aufnahme ins Weltdokumentenerbe.

Das Dokumentenregister "Momory of the world"

Er selbst kann als Mitglied des Komitees allerdings keine Vorschläge für eine Nominierung einreichen. Letztendlich war es das Hessische Landesarchiv Wiesbaden, das die Aufnahme als Welt-Dokumentenerbe vorgeschlagen hat. "Der Auschwitz-Prozess war damals eine der wichtigsten Gelegenheiten, wo Zeugen aus allen beteiligten Ländern gehört wurden, in ihrer Sprache, mit Hilfe von Dolmetschern", erläutert der Historiker Leonhard. Das macht die Dokumente zusätzlich weltweit interessant.

Ziel des Programms "Memory of the world" ist es, "dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu erhalten und auf informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen." Dabei, so sagt Leonhard, gehe die Tendenz immer mehr dahin, dass sich Dokumente aus verschiedenen Ländern gegenseitig ergänzen. So auch im Fall der Unterlagen zum Auschwitz-Prozess, die neben dem Tagebuch der Anne Frank, das bereits im UNESCO-Register steht, ein weiteres Puzzleteil zur Aufarbeitung des Holocaust darstellen.

Deutschland Anne-Frank-Zentrum in Berlin Copyright: DW/Heike Mund
Auch das Tagebuch der Anne Frank gehört zum Dokumentenerbe der WeltBild: DW/H. Mund

Fritz Bauer, Vorkämpfer für Vergangenheitsbewältigung

Dass diese Verfahren gegen Auschwitz-Täter Anfang der 60er-ahre überhaupt eingeleitet wurden, ist dem damaligen Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zu verdanken. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wollte man in Deutschland zunächst am liebsten alles vergessen. Mit einigen prominenten Tätern hatten die Alliierten bereits - im wahrsten Sinne des Wortes - kurzen Prozess gemacht. Wiederaufbau und Wohlstand lagen den Deutschen mehr am Herzen als die geschichtliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Fritz Bauer, Jude und selbst in einem KZ in Dänemark inhaftiert, war einer der bedeutendsten Vorkämpfer für Strafrechts- und Strafvollzugsreformen.

Er machte sich stark für Resozialisierung und für eine gesellschaftliche Verantwortung des Justizwesens beim Wiederaufbau einer demokratischen Gesellschaft. Nach Fritz Bauer wurde das gleichnamige Institut benannt, ein Studien- und Dokumentationszentrum, das sich mit der Geschichte und Wirkung des Holocaust befasst. Auf der Seite des Fritz-Bauer-Instituts sind ausgewählte Sequenzen aus den Tonaufzeichnungen während des Prozesses zu hören.

Fritz Bauer Portrait (c) picture alliance/Manfred Rehm
Allein Fritz Bauer ist es zu verdanken, dass sich die NS-Täter vor einem deutschen Gericht verantworten mussten. Ein Novum in der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.Bild: picture alliance/Manfred Rehm

Täter ohne Unrechtsbewußtsein

"Was in Auschwitz passiert ist, das hätte man vorher nicht für möglich gehalten", sagt Werner Konitzer, Leiter des Fritz-Bauer-Instituts. Wenn man sich die Zeugnisse anschaue, dann spüre man, welchen Schock die Besatzer aus Russland und den USA erlebt hätten, als sie in Auschwitz ankamen. Auch die Tonaufzeichnungen sprächen für sich. Die Täter versuchten zu rechtfertigen, dass sie nur auf Befehl gehandelt hätten. "Es ist eine mörderische Kälte darin. Man merkt dass die Täter nicht nur Befehlen folgten. In ihrer Bürokratie-Sprache steckt kalter Hass", sagt Werner Konitzer.

Wie auch Joachim-Felix Leonhard hält er es für bedeutend, dass die Belege in das Welt-Dokumentenregister aufgenommen werden sollen. "Bei schönen Dingen fragen wir uns nicht, warum wir sie als Weltkulturerbe bewahren wollen, aber zur Kultur gehört auch, dass man sich mit den schwierigen Dingen und Ereignissen auseinandersetzt." Bisher sind 348 historische Zeugnisse im digitalen Netzwerk der UNESCO, 22 davon kommen aus Deutschland.

Die Deutsche UNESCO hat die Unterlagen zum Frankfurter Auschwitz-Prozess bei der Generaldirektion in Paris eingereicht. Die wird ihre Entscheidung allerdings erst im nächsten Jahr treffen. Immerhin ist bisher kein Antrag aus Deutschland abgelehnt worden.