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Politik

Deutscher IS-Kämpfer verklagt Bundesrepublik

25. Juni 2019

Muss der deutsche Staat Bürger zurückholen, die im Ausland für die terroristische Organisation "Islamischer Staat" (IS) gekämpft haben? Ein Gericht in der Hauptstadt soll darüber entscheiden.

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Symbolbild Islamischer Staat
Eine gehisste Fahne des "Islamischen Staats" im Irak (Archivbild)Bild: picture-alliance/AP Photo/H. Mizban

Ein deutscher IS-Unterstützer in syrischer Haft hat die Bundesrepublik verklagt. Er will dadurch erreichen, dass er nach Deutschland zurückgeholt wird. Die Klage ist beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen, wie ein Sprecher sagte. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.

Zuvor hatte die Zeitung "Welt" berichtet. Demnach sei Fabian G. derzeit in Nordsyrien in Haft. Dem Bericht zufolge hatte er sich im Oktober 2014 mit seinem Bruder Manuel G. dem IS angeschlossen.

Vater identifiziert den Sohn

In einer Erklärung seiner Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin aus Frankfurt am Main hieß es, die Bundesregierung sei verfassungsrechtlich verpflichtet, Fabian G. zurückzuholen. Die Regierung handele aber aus politischen Motiven nicht und habe kein Interesse, eigene Staatsbürger nach Deutschland zu holen. Wegen der politischen Situation in Nordsyrien drohe dem Deutschen die Todesstrafe.

Der Vater von Fabian G. hat nach Darstellung der Anwälte umfangreich mit dem deutschen Staatsschutz kooperiert, um die Rückführung seines Sohnes zu gewährleisten. 2016 wurde ihm demnach mitgeteilt, dass sein Sohn tot sei. Der Vater sei nach Syrien gereist, um sich zu vergewissern. Er habe seinen Sohn zwar nicht sprechen können. Die Gefängnisleitung habe ihm aber erlaubt, sein Kind zu sehen. Er habe es eindeutig erkannt und identifiziert, hieß es in der Erklärung. Dem Vater sei versichert worden, dass der Sohn umgehend nach Deutschland könne, wenn die Bundesrepublik die Auslieferung oder Ausweisung beantrage.

Keine falsche Rücksichtnahme

Am Verwaltungsgericht in der Hauptstadt gibt es noch eine weitere Klage auf Rückholung, wie der Sprecher sagte. Darin geht es um einen deutschen IS-Kämpfer, der im Irak festsitzt. Die Klagen werden in Berlin verhandelt, weil hier die Bundesregierung ihren Sitz hat. Unabhängig davon forderte die Hilfsorganisation Medico International die Bundesregierung auf, deutsche IS-Anhängerinnen und Kinder aus ehemaligen IS-Gebieten zurückzuholen. Sie dürfe nicht aus falscher Rücksichtnahme auf den Nato-Partner Türkei untätig verharren.

Mit der Forderung will Medico die humanitäre Situation unter anderem in Nordsyrien verbessern. Diese Bürde kann die kurdische Selbstverwaltung nicht allein tragen, wie es zur Begründung hieß. Außerdem sieht die Organisation eine Verantwortung der Bundesregierung. Die Menschen hätten sich in Deutschland radikalisiert, sagte die zuständige Medico-Referentin Anita Starosta.

lh/ww (afp, dpa)