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Griechenhilfe-Gesetz

23. April 2010

Deutschland kann sich an der Griechenlandhilfe beteiligen, wenn das Parlament ein Gesetz dazu verabschiedet hat. Normalerweise dauert das Wochen oder Monate. Aber es geht auch schneller, erläutert Peter Stützle.

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Das Bundestagsplenum (Foto: DPA)
Das BundestagsplenumBild: picture-alliance/dpa
Hauptstadtkorrespondent Peter Stützle (Foto: DW)
Hauptstadtkorrespondent Peter StützleBild: DW

Der Bundesfinanzminister wollte die Griechenlandhilfe im Omnibus durchs Parlament bringen. Im Bundestag stand ohnehin an diesem Donnerstag (23.04.2010) die Entscheidung an, den Finanzplanungsrat abzuschaffen, und an das entsprechende Gesetz wollte Wolfgang Schäuble noch schnell einen Passus anhängen, der die Regierung zur Beteiligung an der europäischen Kredithilfeaktion ermächtigt. Doch ein solches Omnibusverfahren wollten die Abgeordneten quer durch die Fraktionen nicht mitmachen. Sie forderten ein eigenes Gesetzgebungsverfahren, und zwar erst nach Eingang eines griechischen Hilfsersuchens.

Das Parlament will das Heft in der Hand behalten

Die Parlamentarier wollten so die Letztentscheidung in der Hand behalten, aber sie hatten auch ein gutes Argument, das Schäuble sehr schnell überzeugte: Das Verfahren sollte rechtlich über jeden Zweifel erhaben sein. Denn schon sind Verfassungsklagen angekündigt für den Fall, dass Deutschland bei der europäischen Hilfsaktion mitmacht. Sobald nun Griechenland in Brüssel die EU-Hilfe beantragt und die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten um Zustimmung bittet, wird in Berlin das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.

Den Gesetzesentwurf, der die Regierung zur Beteiligung an der Hilfe ermächtigt und ihr die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, werden die beiden Koalitionsfraktionen direkt einbringen. So spart man sich den Kabinettsbeschluss, der erforderlich wäre, wenn die Regierung das Gesetz einbringt. Die nächste reguläre Bundestags-Sitzungswoche ist allerdings erst Anfang Mai. Notfalls könnte das Parlament aber auch vorher zu einer Sondersitzung zusammengerufen werden.

Kompliziertes Gesetzgebungsverfahren

Ein Gesetzentwurf muss zunächst im Plenum, also dem gesamten Parlament, in erster Lesung beraten werden. Dann geht er in die Ausschüsse, die noch Änderungen vornehmen können. Im Fall der Griechenlandhilfe müssten der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss und der Europaausschuss befasst werden, außerdem wie bei jedem Gesetz der Justizausschuss. Mit dem Votum der Ausschüsse geht der Gesetzentwurf dann zurück uns Plenum, das ihn in zweiter Lesung berät und schließlich in dritter Lesung verabschiedet. Normalerweise zieht sich das über Wochen hin, es gab aber auch schon Fälle, in denen ein eilbedürftiges Gesetz am Dienstag in erster Lesung einbebracht, am Mittwoch und Donnerstag in den Ausschüssen beraten und am Freitag verabschiedet wurde.

Auch Bundesländer müssen zustimmen

Die Verabschiedung durch den Bundestag bedeutet noch nicht, dass das Gesetz schon beschlossen ist. Denn auch der Bundesrat, in dem sich die 16 deutschen Länder an der Gesetzgebung beteiligen, muss noch zustimmen. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist erst am 7. Mai, dem Ende der nächsten regulären Sitzungswoche des Bundestages. Sollte allerdings der Bundestag schon nächste Woche zu einer Sondersitzung zusammentreten, könnte auch der Bundesrat zu einer außerplanmäßigen Sitzung einberufen werden. Nach dessen Zustimmung muss noch der Bundespräsident seine Unterschrift leisten. Dann kann das Gesetz in Kraft treten und Deutschland sich an der Hilfe beteiligen.

Das normalerweise viele Wochen lange Gesetzgebungsverfahren kann so auf wenige Tage verkürzt werden. Und doch, das können quälend lange Tage werden, wenn währenddessen die Finanzmärkte verrückt spielen sollten. Eines allerdings kann den Zeitdruck etwas lindern: In der deutschen Politik geht man davon aus, dass in einem ersten Schritt der Internationale Währungsfonds seinen Teil der Hilfsmaßnahmen für die griechischen Staatsfinanzen leistet. Bis dann im zweiten Schritt auch die Europäische Union tätig werden muss, könnte die Tinte von Bundespräsident Köhler trocken sein.

Autor: Peter Stützle
Redaktion: Hartmut Lüning