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Deutschland darf EU-Bürger ausliefern

10. April 2018

Deutschland darf Bürger anderer EU-Staaten an Drittländer ausliefern. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. EU-Ausländer stünden in Deutschland nicht unter dem gleichen Schutz wie Bundesbürger.

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Europäischer Gerichtshof
Auslieferung unter einer Bedingung: "Der Mitgliedsstaat muss vorher informiert werden."Bild: Imago

Ein Italiener war bei einer Zwischenlandung auf einem Flug von Nigeria nach Italien in Deutschland festgenommen und später auf Grundlage eines entsprechenden Abkommens an die USA ausgeliefert worden. Dort wurde er wegen Kartellrechtsdelikten gesucht und später auch zu einer Geld- und einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im deutschen Grundgesetz existiert ein Auslieferungsverbot für deutsche Bürger. Sie dürfen nicht an Drittstaaten außerhalb der EU ausgeliefert werden. Der Italiener forderte daher eine Entschädigung von Deutschland. Er argumentiert, das Auslieferungsverbot im Grundgesetz müsse auch für ihn als EU-Bürger gelten, sonst wäre das EU-Diskriminierungsverbot verletzt.

Strafverfolgung über Freizügigkeit

Der Europäische Gerichtshof entschied anders. Ein EU-Staat dürfe nach EU-Recht die eigenen Staatsangehörigen anders behandeln als die Bürger anderer Mitgliedsstaaten. Das beschränke zwar die Freizügigkeit innerhalb der EU, sei aber legitim, um Straftaten zu verfolgen und bestrafen.

Das Gericht stellte aber klar, dass der Heimatstaat vorab die Chance bekommen müsse, den eigenen Staatsbürger über einen Europäischem Haftbefehl "für sich zu beanspruchen". Im Fall des Italieners wurde zwar die italienische Justiz informiert, diese hat aber keinen Haftbefehl erlassen. Die Auslieferung an die USA war somit rechtmäßig.

pgr/qu (dpa, kna)