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Syrer dürfen bleiben

25. August 2015

Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragen, sollen nicht mehr in das EU-Land zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden. Die EU-Kommission begrüßt den Schritt.

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Symbolbild Deutschland Flüchtlinge kommen an
Bild: picture-alliance/dpa/A. Weigel

Deutschland hat die sogenannte Dublin-Verordnung für Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien ausgesetzt. Das gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Twitter bekannt. Der EU-Verordnung zufolge ist das EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, in dem der Betroffene zuerst in die EU eingereist ist. Italien oder Griechenland klagen unter den Lasten durch diese Regel.

Schon vorher wurden syrische Flüchtlinge in Deutschland nur selten nach dem Dublin-Verfahren in ein anderes EU-Land zurückgeschickt. Dies sei in diesem Jahr bis Ende Juli nur in 131 Fällen passiert, berichtet Spiegel Online unter Berufung auf das Innenministerium. In den ersten sechs Monaten hatten rund 44.000 Syrer einen Asylantrag in Deutschland gestellt.

Lob von der EU-Kommission

Die EU-Kommission begrüßte den Schritt. Die Maßnahme sei ein Akt der europäischen Solidarität, sagte Kommissionssprecherin Natasha Bertaud in Brüssel. Die Kommission äußerte zudem die Hoffnung, dass die Forderungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Francois Hollande in der Flüchtlingskrise auch in anderen europäischen Hauptstädten Gehör finden.

Merkel und Hollande hatten sich unter anderem für EU-Aufnahmezentren in Italien und Griechenland sowie eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer ausgesprochen. Die Kommission rief alle EU-Staaten dazu auf, die vereinbarten Regeln des EU-Asylrechts anzuwenden. Nach eigenen Angaben hat sie inzwischen 32 Verfahren gegen Mitgliedsländer eingeleitet, um die Umsetzung der Regeln sicherzustellen.

cr/uh (dpa, epd, spiegel.de)