1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Die Schweiz bekommt ein Verhüllungsverbot

7. März 2021

Eine knappe Mehrheit hat in der Schweiz für ein als "Burka-Initiative" bekannt gewordenes Verbot der Gesichtsverschleierung gestimmt. Ein rechtskonservativer Verein hatte die Volksabstimmung durchgesetzt.

https://p.dw.com/p/3qKF3
Walter Wobmann beim Interview vor einem Plakat, auf dem ein Frau mit Burka zu sehen ist, zudem der SChriftzug "Extremismus stoppen!"
Walter Wobmann, Initiator der Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot"Bild: Peter Klaunzer/KEYSTONE/dpa/picture alliance

In der Schweiz ist das Verhüllungsverbot angenommen worden. Nach Auszählung aller Stimmen sprachen sich bei dem Referendum 51,21 Prozent der Wähler für die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" aus. An der Abstimmung hatte aber nur gut die Hälfte der Schweizer überhaupt teilgenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,4 Prozent. Das Verbot muss nun in die Verfassung aufgenommen werden.

Die Initiative eines rechtskonservativen Vereins hatte die Volksabstimmung über ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum mit einer Unterschriftensammlung durchgesetzt. Es geht um religiöse Verschleierungen wie Burka und Nikab, aber auch um Vermummungen zum Beispiel von Hooligans bei Fußballspielen und von Demonstranten. Die politischen Debatten im Vorfeld richteten sich allerdings fast ausschließlich auf die muslimische Komponente.

Abstimmung über Verhüllungsverbot in der Schweiz
Ausgezählte Stimmzetter mit "Ja"Bild: Arnd Wiegmann/REUTERS

Der Gesetzesvorschlag kam aus dem Umfeld der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), vom Verein "Egerkinger Komitee". Der machte von Anfang an keinen Hehl daraus, dass der Vorstoß auf die muslimische Verschleierung zielte. Als Gründe führte der Verein Freiheitsrechte, Gleichstellungsprinzipien und christlich-abendländische Werte an. Der radikale Islam müsse in die Schranken verwiesen werden, sagte Anian Liebrand von der SVP. Er ist Geschäftsführer des "Egerkinger Komitees".

Von dem nationalen Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit soll es nur wenige Ausnahmen geben, beispielsweise aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit oder des Brauchtums wie der Fasnacht. Die Regel würde auch für Touristen gelten.

Gegner sehen Stimmungsmache gegen Muslime

Die Schweizer Regierung, das Parlament und alle großen Parteien des Landes außer der SVP hatten sich gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen. Sie argumentierten, dass die Verhüllung des Gesichts durch Nikab oder Burka in der Schweiz ein Randphänomen sei und eine Kleidervorschrift nicht in die Verfassung gehöre. Zudem sei es Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Außerdem mache sich schon gemäß geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwinge, ihr Gesicht zu verhüllen.

Zahl der Burka- und Nikab-Trägerinnen in der Schweiz verschwindend gering

Der Anteil der Muslime in der Schweiz lag 2018 bei 5,3 Prozent. Landesweit tragen nach Erhebungen des Luzerner Zentrums für Religionsforschung weniger als drei Dutzend Frauen eine islamische Vollverschleierung. Zumeist seien es Konvertitinnen, die sich bewusst dafür entschieden. Die Burka verhüllt Frauen komplett und lässt nur ein Gitterfenster zum Sehen offen. Das Gewand mit Sehschlitz heißt Nikab. 

In der Schweiz wird seit mehreren Jahren über ein nationales Verhüllungsverbot diskutiert. In zwei Kantonen gilt bereits ein solches Verbot. St. Gallen und Tessin haben 2018 beziehungsweise 2016 Verhüllungsverbote erlassen.

Auch in verschiedenen europäischen Staaten wie etwa Frankreich, Dänemark, den Niederlanden oder Österreich ist eine vollständige oder teilweise Gesichtsverschleierung untersagt. Hohe Wellen schlug im Jahr 2009 die Zustimmung der Schweizer zur sogenannten "Minarett-Initiative" der SVP, mit der ein Verbot zum Bau von Minaretten in der Verfassung der Eidgenossenschaft verankert wurde.

qu/fab (dpa, rtr, afp, kna)