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Diese Matte ist nicht schuld am Wahlergebnis

19. Januar 2016

Eine verrutschte Fußmatte, eine zugefallene Tür, ein Wahlsieg mit nur 15 Stimmen Vorsprung - das sind die Zutaten einer Pommerschen Posse. Ein Richter stellt nun klar: Der Abtreter trägt keine Schuld.

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Greifswalder Fußmatten-Streit vor Gericht
Bild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

An der Fußmatte hat es demnach nicht gelegen, dass der CDU-Bewerber Jörg Hochheim die Oberbürgermeisterwahl in Greifswald nicht gewinnen konnte. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt sieht in einer zeitweilig geschlossenen Tür zu einem Wahllokal keine Unregelmäßigkeit im Sinne des Wahlgesetzes. Hochheim hatte im Mai 2015 die Stichwahl in der einstigen CDU-Domäne Greifswald, die zum Bundestagswahlkreis von Angela Merkel gehört, hauchdünn mit nur 15 Stimmen Unterschied gegen den Grünen Stefan Fassbinder verloren. Nun verlor er auch den Prozess.

Der CDU-Politiker hatte das äußerst knappe Wahlergebnisse vor Gericht angezweifelt, weil in einem Wahllokal eine Fußmatte, die die Eingangstür offenhalten sollte, verrutscht war. Die Tür fiel also zu, was dem – zeitweise recht einsamen - Wahlvorstand erst einmal nicht weiter auffiel. Nach anderthalb Stunden wurde die Türe dann erneut geöffnet und die Wähler konnten wieder an die Urne treten.

Der CDU-Bewerber für das Amt des Oberbürgers in Greifswald, Jörg Hochheim (Foto: dpa)
Der CDU-Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters in Greifswald, Jörg HochheimBild: picture-alliance/dpa/S. Sauer

"Mündiger Aktivbürger"

Der Vorsitzende Richter Harald Hünecke konnte jedoch keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Öffentlichkeit und Allgemeinheit von Wahlen durch die Wahlorgane erkennen. Der Gesetzgeber gehe vom "mündigen informierten Aktivbürger" aus, der trotz zeitweilig verschlossener Tür ein zweites Mal zur Wahl gehen oder nach anderen Zugangsmöglichkeiten suchen würde. Zudem liege eine Unregelmäßigkeit nur dann vor, wenn es durch die Mitglieder des Wahlvorstandes zu einem Fehlverhalten gekommen sei.

Doch weil es um eine grundsätzliche Entscheidung geht, ließ das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu.

Die Fußmatte gehört inzwischen dem Pommerschen Landesmuseum.

rb/djo (afp, dpa)