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Dieselgate: Zweiter Audi-Manager verhaftet

28. September 2017

Ein zweiter Mitarbeiter der VW-Tochter Audi ist verhaftet worden. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Kreis der Beschuldigten erweitert. Weiterhin sei aber kein Vorstand oder ehemaliger Vorstand von Audi darunter.

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Symbolbild Dieselskandal Automobilindustrie | Audi
Bild: picture-alliance/dpa/K.J. Hildenbrand

Die Staatsanwaltschaft hat den Kreis der Verdächtigen bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre bei der Volkswagen-Tochter Audi ausgeweitet. Am Mittwoch seien zwei Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden, sagte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft München II am Donnerstag. Zudem sei ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten vollstreckt worden. Damit sitzen nun zwei Verdächtige in Haft.

Angaben zur Identität des Verhafteten machte die Sprecherin nicht. Sie wollte sich auch nicht dazu äußern, wer ansonsten von der Ausweitung der Ermittlungen betroffen ist. Aktuelle oder frühere Audi-Vorstände gehörten allerdings nicht dazu.

"Unter den Beschuldigten befinden sich weiterhin weder aktuelle Vorstandsmitglieder der Audi AG noch ehemalige Mitglieder der Audi AG", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Der Festgenommene sei am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden und sitze inzwischen in Untersuchungshaft.

Besuch beim Richter endet in der Zelle

Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zufolge handelt es sich dabei um Wolfgang Hatz. Der Manager, der zu den wichtigsten Verantwortlichen der Motorenentwicklung gehört hat, galt als enger Vertrauter des früheren Volkswagen-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Hatz sei am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und diesen dann auch vollstreckt hat.

Nicht der Einzige hinter schwedischen Gardinen

Bereits seit drei Monaten sitzt der Audi-Motorentwickler P. wegen Betrugsverdachts und Fluchtgefahr in München in U-Haft. Er war von 2006 bis 2015 einer der führenden Motorenentwickler des Unternehmens in Neckarsulm gewesen. Die US-Justiz wirft P. vor, er habe "Audi-Mitarbeiter angewiesen, Software zu entwickeln und einzubauen, mit der die standardmäßigen US-Abgastests getäuscht werden". Audi hatte P. 2015 beurlaubt und ihm Anfang 2017 fristlos gekündigt. Seine Klage dagegen ist vor dem Arbeitsgericht Heilbronn anhängig.

Unternehmen können nicht belangt werden

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt seit März wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung beim Verkauf von 80.000 Dieselfahrzeugen in den USA bei Audi. Sie gehörten zu den insgesamt etwa elf Millionen mit Manipulationssoftware ausgestatteten VW-Autos, die bei Abgastests einen niedrigeren Stickoxid-Ausstoß auswiesen als im normalen Straßenbetrieb.

Mit Autoverkäufen in Deutschland oder Europa befasst sich das Ermittlungsverfahren nicht. Wie die Staatsanwaltschaft im März mitteilte, fehlt dafür die nötige Grundlage. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts habe eine "unzulässige Beeinflussung von Abgaswerten" nicht festgestellt werden können, erklärte sie damals anlässlich der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens.

Die Ermittlungen richten sich zudem gegen einzelne namentlich bekannte oder noch unbekannte Mitarbeiter. Unternehmen als Ganzes können im deutschen Rechtssystem nicht strafrechtlich belangt werden. Über die Ausweitung der Ermittlungen bei Audi hatte zuerst die Zeitung "Handelsblatt" berichtet.

dk/se (dpa, afp, Sueddeutsche.de)