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Dosenpfand in NRW gestoppt

11. September 2002
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Mit ihren Klagen gegen das zum Jahreswechsel geplante Dosenpfand haben mehrere Brauereien, Handelsketten und Verpackungshersteller erstmals einen juristischen Erfolg errungen. Nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist das Pflichtpfand nicht rechtmäßig. Der Verpackungsverordnung fehle die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, urteilten die Richter. Ihre Entscheidung gilt ausschließlich für Nordrhein-Westfalen. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin kommt das Pflichtpfand auf Dosen trotz des Düsseldorfer Urteils zum 1. Januar. Die Bundesregierung teile die Einschätzung der Richter nicht.