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Dotcom-Auslieferung weiter in der Schwebe

21. September 2015

Seit drei Jahren wollen US-Behörden dem Megaupload-Gründer Kim Dotcom den Prozess machen. Vor Gericht in Neuseeland wurde der Prozess über seine Auslieferung zunächst vertagt.

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Prozess gegen Kim Dotcom am 21.09.2015 in Neuseeland (Foto: EPA)
Bild: picture-alliance/dpa/G. Clermont

Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom hat eine kurzzeitige Vertagung des Gerichtsverfahrens über seine Auslieferung in die USA erreicht. Seine Verteidigung am Gericht im neuseeländischen Auckland beantragte einen Aufschub oder eine komplette Aufhebung des am Montag aufgenommenen Verfahrens. Der Richter entschied, die Verhandlung am Donnerstag fortzusetzen. Bereits seit drei Jahren beschäftigt sich die Justiz mit der Frage, ob der 41-jährige Dotcom (Artikelbild, r.) wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausgeliefert werden soll. Im Falle einer Auslieferung drohen ihm in den USA bis zu 20 Jahre Haft.

Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte der schillernde Internetunternehmer einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Zuvor war er mit einem großen schwarzen Geländewagen mit dem personalisierten Kennzeichen KIM.COM vorgefahren. Im Vorfeld der Verhandlung hatte sich Dotcom kritisch auf Twitter über das Auslieferungsverfahren geäußert: "Ich bin heute vor Gericht. Die Frage ist: (bin ich ein) Innovator oder ein Raubkopierer?" Die Antwort werde zeigen, ob im Internet Freiheit oder Zensur herrsche, schilderte er seine Sicht auf das Verfahren in seiner Wahlheimat Neuseeland.

Riesengewinn durch Megaupload

Dotcom soll in großem Maßstab Internet-Inhalte verbreitet haben, ohne Urheberrechte berücksichtigt zu haben. Nach Berechnungen der US-Behörden soll Megaupload dadurch einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (gut 153 Millionen Euro) gemacht haben, während die Hersteller von Filmen, Musik und Software Verluste von 500 Millionen Dollar verzeichneten.

Dotcoms Anwälte argumentieren unter anderem, dass Urheberrechtsverletzungen üblicherweise in zivilrechtlichen Verfahren behandelt werden, die nicht zu einer Auslieferung führen können. Im laufenden Verfahren geht es aber um strafrechtliche Vorwürfe. Mit Dotcom werden die drei früheren Megaupload-Manager Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk beschuldigt.

Screenshot Megaupload
Über Megaupload konnten User große Datenmengen anderen zur Verfügung stellenBild: picture-alliance/dpa

Dotcom wurde 1974 als Kim Schmitz in Kiel geboren. 2005, als er Megaupload startete, änderte er seinen Namen in Dotcom. Die Plattform war eine der ersten, die es ihren Nutzern ermöglichte, große Mengen Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen.

ago/uh (afp, dpa)