1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Durchbruch beim Lieferkettengesetz

12. Februar 2021

Monatelang gab es Verhandlungen in der Bundesregierung, nun steht ein Kompromiss. Die Verantwortung deutscher Unternehmen soll nicht am Werkstor enden. Es geht um Ausbeutung und Kinderarbeit in weltweiten Lieferketten.

https://p.dw.com/p/3pGWJ
Bangladesch Kinderarbeit in Dhaka
Bild: picture-alliance/dpa/Zuma Wire/Md M. Hasan

Nach monatelangem Streit hat die Koalition sich auf ein sogenanntes Lieferkettengesetz geeinigt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach am Freitag von einem Durchbruch für die Menschenrechte. Das geplante Gesetz werde das bisher stärkste in Europa sein. Es stärke auch Unternehmen, die schon heute auf Standards in ihrer Lieferkette achten. "Es wird vielen Menschen mehr Rechte geben", zeigte sich Heil überzeugt.

Ein Lieferkettengesetz soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. "Freiwilligkeit allein reicht nicht aus", sagte Minister Heil.

Klage vor deutschen Gerichten möglich

Das geplante Gesetz soll es Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften ermöglichen, vor deutschen Gerichten zu klagen, wenn Menschenrechtsverletzungen vermutet werden. Eine staatliche Kontrollbehörde muss "mit einem robusten Mandat" gemeldeten Sorgfaltsverletzungen von Unternehmen vor Ort nachgehen. Die Firmen sollen ihre gesamte Lieferkette im Blick haben.

Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Zwangs-und Bußgelder sind möglich. Bei Verstößen sollen Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. "Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz mit Zähnen", sagte Heil.

Keine zivilrechtliche Haftung

Es soll keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen geben. Das hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier abgelehnt. Wirtschaftsverbände hatten argumentiert, eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sei realitätsfern. In diesem Falle drohe die Gefahr, dass sich deutsche Firmen wegen zu hoher Risiken aus vielen Ländern der Welt zurückziehen.

Hubertus Heil bei der Pressekonferenz zu Thema Lieferkettengesetz
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Die Zahl der Unternehmen, für die das Gesetz verbindlich gelten soll, soll den Angaben zufolge wachsen: Beginnend bei großen Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab 2023. Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten folgen ab 2024.

Langer Streit

In der Regierung sorgte das Thema monatelang für Streit. Während das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Entwicklungsministerium schon im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte erarbeitet hatte, stellte sich das Wirtschaftsministerium quer. Minister Altmaier befürchtete zu große Belastungen für Unternehmen.

Das Regelwerk geht zurück auf die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten von 2011. Daraufhin hat Deutschland 2016 den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) beschlossen, der auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD bekräftigt wird. Dieser sah vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Es stellte sich heraus, dass noch nicht einmal ein Fünftel der rund 7400 Unternehmen die Anforderungen hinreichend erfüllt.

Unternehmerverbände reagieren verhalten

Auf den ersten Blick sei die regierungsinterne Einigung zum Lieferkettengesetz ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen, weltfremden Vorstellungen aus dem Arbeits- und Entwicklungsministerium, erklärte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Damit ist die Grenze des Machbaren für die Unternehmen aber absolut erreicht, vielleicht auch teilweise überschritten." Bundeswirtschaftsminister Altmaier habe "sich erfolgreich gegen die schlimmsten und sinnlosesten Vorstellungen gewehrt und Durchsetzungskraft bewiesen". Wichtig sei, dass Haftungsregeln verhindert wurden und dass Unternehmen nur für das erste Glied ihrer Lieferkette direkt verantwortlich sind.

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, Uwe Mazura, kündigte an, die Beratungen im Bundestag würden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und kritisch begleitet. "Bemerkenswert ist, wie viele Kapazitäten die Bundesregierung für ein neues Gesetz hat, während unsere Unternehmen seit Monaten auf Corona-Hilfen warten und ihre werthaltige Mode in den geschlossenen Geschäften nicht verkauft werden kann", teilte er mit. Dagegen sprachen Umweltverbände in einer gemeinsamen Erklärung von einem "Minimalkonsens", der für deutsche Firmen nur wenig ändere.

ul/hb (epd, dpa, rtr)