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Eigentumsstreit in Sachsen

27. März 2007
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Die Eigentumsansprüche der Erben des früheren sächsischen Königshauses auf 139 Gemälde der Dresdner Galerien Alte und Neue Meister sind teils unberechtigt. Nach erster oberflächlicher Überprüfung stünden auf der von Wettiner-Anwalt Gerhard Brand eingereichten Liste Bilder, die "ganz eindeutig" der Galerie Alte Meister gehörten, sagte Staatssekretär Knut Nevermann aus dem sächsischen Kunstministerium am Dienstag in Dresden. Das betreffe Bilder, die bereits früher den Wettinern zurückgegeben wurden, mehrfach existieren oder seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen sind, sagte der Direktor der Gemäldegalerie Alte Meister, Harald Marx.

Eine Liste mit Gemälden vorzulegen, von denen nicht einmal die Hälfte - mindestens - nicht Wettiner-Eigentum ist, dieses Vorgehen halte ich für unfair", kritisierte Nevermann. Die Kunstsammlungen würden nun erst die 2006 erhobenen Ansprüche auf Stücke der Porzellansammlung prüfen und danach die vor einer Woche eingereichte Gemäldeliste durchgehen. Ziel des Freistaates sei eine Abschlussvereinbarung, "die einen Schlussstrich" ziehe.

Die Kunstsammlungen erforschten seit Jahren Stücke mit unklarer Herkunft in ihren Beständen. Die Erben der Wettiner hatten vor einer Woche neue Ansprüche auf Schätze der Gemäldegalerien erhoben. Zu Jahresbeginn musste die Porzellansammlung zeitweilig schließen, um die Herkunft zuvor eingeforderter Stücke zu klären.