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Einer wie der andere?

Peter Philipp27. März 2003

Wie mit Kriegsgefangenen zu verfahren sei, schreiben die Genfer Konventionen vor. Zählen die Taliban-Gefangenen auf Guantanamo genauso dazu wie die Gefangenen des Irakkriegs? Peter Philipp kommentiert.

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Auf der amerikanischen Militärbasis Guantanamo in Kuba werden inzwischen mindestens dreihundert Angehörige des ehemaligen Taliban-Regimes aus Afghanistan und der Terror-Organisation El Kaida festgehalten. Sie sind in Maschendrahtverschlägen untergebracht, Hände und Füße meist gefesselt, die Augen oft verbunden. Sie müssen von Soldaten zu ihren Verhören geführt werden, weil sie alleine nicht gehen könnten. Einen Rechtsbeistand haben die Gefangenen nicht, auch keine Aussicht auf baldige Freilassung. Im Gegenteil: Ihnen droht ein Prozess vor einem Militärgericht, der für viele von ihnen mit der Todesstrafe enden könnte.

US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld meinte aber nicht diese Gefangenen auf Kuba, als er jetzt die Befolgung der Genfer Konvention für Kriegsgefangene einforderte. Er meinte den Umgang der Iraker mit den ersten amerikanischen Kriegsgefangenen: Diese waren – zum Teil verletzt, aber auf jeden Fall schwer geschockt – von einem Interviewer des irakischen Staatsfernsehens einem internationalen Publikum vorgeführt und dabei ziemlich aggressiv und ganz offenbar gegen ihren Willen befragt worden.

Solch eine Behandlung sei ein klarer Verstoß gegen die 3. Genfer Konvention. In dieser ist festgelegt, dass Kriegsgefangene menschlich behandelt werden müssen, dass sie körperlich wie seelisch geschützt und ärztlich versorgt werden müssten und dass ihre Menschenwürde nicht angetastet werden dürfe. Kriegsgefangene haben weiter das Recht, ihre Aussage auf Name, Geburtsdatum und Rang zu beschränken und ihnen darf nicht der Prozess gemacht werden. Kriegsgefangene sollten in der Regel auch nicht länger festgehalten werden als der jeweilige Krieg andauert. Werden sie vorher freigelassen, dürfen sie nicht erneut in den Krieg geschickt werden.

Regeln, die vor allem auf den schlechten Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges beruhen, die aber keineswegs von den Kriegführenden seitdem immer eingehalten werden. So tauschten zum Beispiel der Iran und der Irak nur wenige Tage vor Ausbruch dieses neuen Irak-Krieges mehrere Hundert Gefangene aus, die seit dem Iran-Irak-Krieg festgehalten worden waren. Und dessen Ende liegt immerhin schon vierzehn Jahre zurück.

Amerikanische Offizielle aber weisen den Vorwurf weit von sich, dass auch sie die Genfer Konvention von 1949 mißachteten: Im Fall der auf Guantanamo festgehaltenen Taliban und El Kaida-Angehörigen handle es sich nicht um Mitglieder einer regulären Armee – und nur für die gelte die 3. Genfer Konvention. Taliban und Kaida seien "illegale Kämpfer" – denn sie seien nicht uniformiert gewesen und haben auch nicht regulären Streitkräften angehört. Zwar spricht die Genfer Konvention nichgt ausdrücklich von "legalen" und "illegalen" Kämpfern, aber es gilt international als akzeptiert, dass die Konvention sich nur auf Angehörige offizieller Streitkräfte bezieht.

Allzu sicher scheint man sich aber auch in Washington nicht gewesenm zu sein, sonst hätte man nicht inzwischen – unter anderem auf Drängen von US-Außenminister Colin Powell – versichert, die Gefangenen von Guantanamo würden "nach humanitärem Recht" behandelt. Man besteht aber weiterhin darauf, dass sie keine Kriegsgefangene seien.

Solche Interpretationen der Konvention gibt es auch anderswo. Zum Beispiel in Israel, wo man immer darauf bestand, die 4. Genfer Konvention (über die Behandlung von Zivilisten in besetzten Gebieten) sei auf die Westbank und den Gazastreifen nicht anwendbar: Beide Gebiete, die Israel 1967 erobert hatte, seien vorher nicht Teil eines souveränen Staates gewesen und nur dann gälten sie völkerrechtlich als "besetzt".

Im gegenwärtigen Konflikt zwischen den USA und dem Irak könnte das Problem ganz neue Dimensionen annehmen: Offizielle Stellen in Bagdad haben bereits erklärt, dass sie sich nicht von der Genfer Konvention gebunden fühlten. Ihr bisheriges Verhalten, auch die Auslobung von Kopfgeld auf amerikanische und britische Gefangene dürfte dies bestätigen.

Andererseits werden die USA nun möglicherweise auch ihr Verhalten gegenüber irakischen Gefangenen ändern. Was ihnen leicht gemacht werden könnte durch den Umstand, dass amerikanische Truppen immer öfter von vermeintlichen "Zivilisten" unter Beschuss genommen werden. Mit solchen irregulären – oder in amerikanischer Sicht "illegalen" – Kombattanten könnte dann kurzer Prozess gemacht werden. Weil sie eine Gefahr darstellen und auch, weil die amerikanischen Truppen auch gar nicht darauf eingerichtet sind, Gefangene in größerer Zahl zu machen: Man hatte sich vorgestellt, dass die meisten irakischen Truppen die Waffen strecken und nach Hause gehen würden.