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Einheitlicher Steuersatz für Rumänien

6. Januar 2005

Die neue rumänische Regierung hat eine Steuerreform verabschiedet. Kleinunternehmen und Arbeitnehmer gehören zu den Verlierern. Inflation und Haushaltsdefizit bleiben Sorgenkinder.

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Reform-Eifer in Bukarest

In Rumänien gilt vom 1. Januar 2005 an ein einheitlicher Steuersatz von 16 Prozent für Unternehmen und Privatpersonen, der von der neuen Regierung des liberalen Ministerpräsidenten Calin Popescu-Tariceanu in Bukarest beschlossen wurde. Bisher wurden die Unternehmen mit 25 Prozent besteuert. Die unterschiedlichen Steuerklassen für Privatpersonen wurden abgeschafft. Tariceanu will zudem die Sozialabgaben der Unternehmer von derzeit 49,5 Prozent auf 39,5 Prozent senken.

Die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes ist nach Einschätzung des IWF-Vertreters in Rumänien, Graeme Justice, im Einklang mit einer guten Steuerpolitik sowie mit den allgemeinen Entwicklungen in der Region. Allerdings sollte das Haushaltsdefizit infolge der Steuerreform nicht zu sehr ansteigen, erklärte Justice während eines Treffens Anfang dieser Woche mit Ministerpräsident Calin Popescu Tariceanu.

Die rumänische Steuerreform, die mit viel Begeisterung eingeführt wurde, löst jedoch bereits Bedenken aus. Dabei war es die rumänische Regierung selbst, die durch ihre Maßnahmen den überschwenglichen Enthusiasmus dämpfte, indem sie die Versteuerung der Kleinunternehmen von 1,5% auf 3% verdoppelte, gleichzeitig aber die Herabsenkung der Krankenversicherungsbeiträge um weitere zwei Prozente ablehnte.

Sorge um die Inflationsrate

Eine Delegation des IWF wird am 26.Januar in Bukarest mit der neuen rumänischen Regierung ein zusätzliches Memorandum zur Wirtschaftspolitik aushandeln, wobei die Sorgen hauptsächlich der Inflationsrate und dem Haushaltsdefizit gelten. Der stellvertretende Ministerpräsident Adrian Videanu erklärte, dass seine Regierung das Haushaltsdefizit unter 1,5% des BIP und die Inflation bei ca. 7% halten werde. Interessant für den IWF wird jedoch sein, wie die rumänische Regierung ihr Versprechen einhalten will, da die Einführung des einheitlichen Steuersatzes vorerst Einnahmeverluste von 30 Billionen Lei (umgerechnet 750 Millionen Euro) mit sich bringen wird. Die Verdoppelung der Versteuerung der Mikrounternehmen würde zwar zusätzliche Einnahmen von 5,5 Billionen Lei (137 Millionen Euro) einbringen, es bleibt jedoch noch viel abzudecken. Außerdem müsste die rumänische Zentralbank Maßnahmen ergreifen, um das Sparen in Form von rumänischer Währung zu Lasten des Konsums anzuregen. Der Zuwachs der Gehälter könnte ansonsten die Inflation neu ankurbeln.

Zu den Problemen, die mit Hilfe des neuen Wirtschaftsmemorandums zu klären sind, zählt auch die Haushaltsberichtigung, die in diesem Zusammenhang ebenfalls eine drastische Senkung der öffentlichen Ausgaben nach sich ziehen dürfte.

Benachteiligte Arbeitnehmer

Im Großen und Ganzen gibt es demnach sowohl Begünstigte als auch Benachteiligte der neuen rumänischen Steuerreform. Zu den letzteren zählen nicht nur die Kleinunternehmer, sondern auch die Arbeitnehmer, die in ihren Arbeitsverträgen ein Nettogehalt ausgehandelt haben. Das entspricht einer alten rumänisch-kommunistischen Tradition, nicht das Bruttogehalt festzulegen, sondern das, was man "in die Hand bekommt", da die Arbeitnehmer fünfzig Jahre lang der Aufgabe entledigt waren, sich selbst die Steuerabgaben und Versicherungsbeiträge auszurechnen. Deswegen werden wohl die meisten Löhne, vor allem diejenigen, die über dem nationalen Durchschnitt liegen, kaum steigen. Gewinner in diesen Fällen sind die Arbeitgeber.

Horatiu Pepine, Bukarest
DW-RADIO/Rumänisch, 04.01.2005