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Elbvertiefung gestoppt

17. Oktober 2012

Hamburg lebt von seinem Hafen. Damit die immer größer werdenden Containerschiffe weiter hier anlegen können, soll die Fahrrinne vertieft werden. Dem schob jetzt das Bundesverwaltungsgericht vorerst einen Riegel vor.

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Containerschiff auf der Elne (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Natur- und Umweltschutzorganisationen Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord statt, wie die Richter in Leipzig mitteilten.

Die Bundesregierung und das Land Hamburg wollen die Unter- und die Außenelbe ausbaggern, um auch Containerschiffen mit einem Tiefgang von 14,5 Metern die Einfahrt in den 130 Kilometer von der Nordsee entfernten Hafen zu ermöglichen. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzes.

Kein endgütiger Entscheid

Die Richter erließen einen vorläufigen Baustopp, um im Hauptverfahren "eine Vielzahl" teils schwieriger Fragen zum Gewässer- und Artenschutz verlässlich klären zu können. Abgesehen von Maßnahmen zur Ufersicherung und zur Baufeldräumung dürfen vorerst keine weitern Arbeiten begonnen werden, damit am Fluss keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen würden.

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptverfahrens. Einen Termin dafür gebe es noch nicht und sei auch noch nicht absehbar, sagte ein Gerichtsprecher. Die Kläger gehen davon aus, dass das Verfahren wegen der Klärung wichtiger europäischer Rechtsfragen bis zu vier Jahre dauern könnte.

Lastkraftwagen werden am Container Terminal Altenwerder im Hamburger Hafen mit Containern beladen. (Foto: dpa)
Deutschlands Tor zur Welt: Der Hamburger HafenBild: picture-alliance/dpa

Reeder gegen Umweltschutz

Hamburg ist nach Rotterdam in den Niederlanden der zweitgrößte Containerhafen Europas. Aus Sicht der Hafenbetreiber ist die Elbvertiefung unverzichtbar, um weiter konkurrenzfähig zu bleiben.

NABU, BUND und die Umweltstiftung WWF kommentierten die Entscheidung des Gerichts als Zeichen dafür, dass europäisches Umweltrecht in Deutschland ernst genommen werde. Schon die vorherigen Elbvertiefungen hätten zu erkennbaren Schäden am Fluss durch Wattverlust, Strömungszunahme, Sauerstoffmangel und den Verlust von Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere geführt. Die Elbtiefe könne deshalb "nicht ausschließlich an den Interessen der Reeder orientiert werden", sagte der Vorsitzende des NABU Hamburg, Alexander Porschke.

gmf/sti (afp, dpa)