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Entscheidung über den Tod hinaus

22. März 2012

Eine Organspende kann Leben retten. Das ist jedem klar. Aber nicht jeder will, dass ihm nach dem Tod Organe entnommen werden. Der Bundestag debattiert.

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Foto. dpa
Organspende wird neu geregeltBild: picture-alliance/dpa

"Es geht um Verantwortung", sagte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ins Parlament. "Und es geht um Verantwortung, die wir übernehmen für Menschen, die unserer Hilfe bedürfen. Aus dieser Verantwortung entsteht die Erwartung an uns alle, dass wir uns entscheiden", so Steinmeier, der mit einer Nierenspende an seine Frau wesentlich zu öffentlicher Aufmerksamkeit für das Thema beigetragen hatte.

Antrag aller Fraktionen

Das Parlament debattierte in Erster Lesung über Reformen des Transplantationsgesetzes. Im Mittelpunkt stand ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Union, FDP, SPD, Grünen und Linken für eine so genannte "Entscheidungslösung".

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Danach soll jeder Bürger alle zwei Jahre Informationsmaterial erhalten und erklären, ob er gegebenenfalls zu einer Spende bereit ist. Die Antwort soll etwa auf der Gesundheitskarte festgehalten werden können. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen ihre Bereitschaft erklären, ihre Organe nach ihrem Tod zu zur Verfügung zu stellen.

Zustimmung notwendig

Organe dürfen in Deutschland derzeit nur entnommen werden, wenn der Spender vorab ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen zustimmen.

Alle fünf im Parlament vertretenen Fraktionen hatten sich Anfang des Monats nach langen Debatten darauf geeinigt, die so genannte Entscheidungslösung auf den Weg zu bringen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder wieß darauf hin, dass derzeit etwa 12.000 Menschen auf ein Organ warten. Diese Menschen hofften darauf, "dass sie von der Dialyse wegkommen können oder dass sie wieder Lebensperspektiven haben, die ihnen das Leben erleichtern", so der CDU-Politiker.

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sagte: "Das Thema Organspende rührt an die Urangst der Menschen vor dem Tod." Eine Pflicht zur Beschäftigung mit dem Thema könne die Politik aber verlangen, denn Organspenden retten Leben. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, "die Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe, für den man sich persönlich entscheidet."

Niemand soll gezwungen werden

Vertreter aller Fraktionen betonten zugleich die strikte Freiwilligkeit. Niemand dürfe zu einer Organspende gezwungen werden.

Datenschutz sei wichtig, wenn die Entscheidung wie geplant auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden solle. "Die Speicherung der Daten darf nicht zum Ausgangspunkt für ein Organspenderegister werden", mahnte der FDP-Politiker Brüderle.

uh/li (dpa,epd)