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Politik

Entwurf für Zuwanderungsgesetz steht

20. November 2018

Lange hatten SPD und CDU/CSU um den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte gestritten und gerungen. Nun ist das entsprechende Gesetz in seinen Grundzügen fertig. Die Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten werden gelockert.

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Deutschland Arbeitsmarkt Gleisarbeiten
Gleisarbeiten an einer Haltestelle (Archivbild) Bild: picture-alliance/Geisler-Fotopress/C. Hardt

In Deutschland soll künftig jeder arbeiten dürfen, der einen Arbeitsvertrag "und eine anerkannte Qualifikation" vorweisen kann. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) fällt die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, weg, ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe.

Wer eine Berufsausbildung hat, soll zudem für eine befristete Zeit für eine Stellensuche einreisen dürfen, schreibt die SZ unter Berufung auf den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums weiter. Diese Regelung soll zunächst für fünf Jahre probeweise gelten. Möglich wird demnach ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren.

Klare Kriterien für Geduldete

Künftig sollen zudem einheitliche Standards für die sogenannte "Drei-plus-zwei-Regelung" gelten, wonach Auszubildende während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Der Entwurf sieht zudem "klare Kriterien für einen verlässlichen Status" derjenigen Geduldeten vor, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung für diese zweijährige "Beschäftigungsduldung" ist, dass die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig arbeiten.

Inder Surjit Singh Sethi Produktionsleiter Deutschland Archivbild 2004
Der indische Produktionsleiter Surjit Singh Sethi im Werk Bebitz in Sachsen-Anhalt (Archiv) Bild: picture-alliance/dpa

Die Frage des Umgangs mit geduldeten, gut integrierten Flüchtlingen war eines der großen Streitthemen zwischen Union und SPD. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung, Flüchtlingen mit einem Arbeitsplatz bei einem negativen Asylbescheid einen "Spurwechsel" in das Einwanderungsrecht zu ermöglichen.

Wie die Zeitung berichtet, gab das Innenministerium den Referentenentwurf am Montag in die Abstimmung mit den anderen Ressorts. Zuvor hätten sich die drei hauptsächlich mit dem Thema befassten Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft untereinander abgestimmt. Der Kabinettsbeschluss ist laut "Süddeutscher Zeitung" für den 19. Dezember geplant.

se/nob (dpa,afp)