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EP 695 351 im Kern widerrufen

25. Juli 2002

Das Europäische Patentamt hat einen Fehler korrigiert und das Patent zur Züchtung von embryonalen Stammzellen für nichtig erklärt. Dafür gab es Lob von vielen Seiten.

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Embryonale Stammzellen sind heiß begehrtBild: AP

Der Erfinderschutz für die Universität Edinburg hätte aus ethischen Gründen nie erteilt werden dürfen, erklärte die Einspruchskammer des Europäischen Patentamts (EPA) am Mittwoch (24. Juli 2002) in München. Greenpeace, Ärzteschaft und die Bundesregierung begrüßten die Entscheidung als Meilenstein. Der kommerziellen Verwendung von Embryonen sei damit ein Riegel vorgeschoben worden.

Die britische Universität hatte erstmals ein gentechnisches Verfahren entwickelt, mit dem Stammzellen auf einfache Weise isoliert, vermehrt und damit gezüchtet werden können.

Stammzellen werden unter anderem für die medizinische Forschung gebraucht. Jeder Organismus enthält Stammzellen. Sie sind Ursprungszellen, die noch nicht auf eine bestimmte Funktion spezialisiert sind, und können sich noch in verschiedene Zelltypen entwickeln.

Mit dem Edinburger Verfahren könnten aber auch gentechnisch veränderte Tiere und sogar Menschen erzeugt werden - Trotzdem erteilte das EPA 1999 Urheberschutz und rief damit internationale Empörung hervor. 14 Einspruchsparteien - darunter Greenpeace, die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden - hatten gegen das "Edinburgh-Patent" Einwände in München angemeldet.

Die Arbeit am Embryo wird untersagt

Die Behörder korrigierte jetzt die eigene Entscheidung von 1999, mit der das Patent unter der Nummer EP 695 351 erteilt worden war. Nach eigenem Eingeständnis des Patentamts hatten drei Prüfer damals übersehen, dass sich die Patentansprüche ausdrücklich auch auf menschliche Zellen bezogen.

Darüber hinaus wurde jetzt auch der Patentschutz für das Verfahren zur Vermehrung tierischer embryonaler Stammzellen widerrufen.

Bestätigt wurde lediglich der Patentschutz zur Vermehrung so genannter adulter Stammzellen, die bei entwickelten Lebewesen nach der Geburt unter anderem aus dem Knochenmark gewonnen werden können.

Ob die Universität Berufung beim Patentamt einlegt, war am Mittwoch noch offen. Der Beschluss kann binnen zwei Monaten angefochten werden.

Erleichterung allerortens

Der Anwalt des Bundesjustizministeriums, Christof Keuyssen, sagte: "Wir sind uneingeschränkt zufrieden. Der kommerziellen Verwendung von Embryonen ist ein Riegel vorgeschoben worden." Auch Greenpeace-Experte Christoph Then sprach von einem "wichtigen Erfolg". Erstmals sei die Einschränkung auch mit ethischen Bedenken begründet worden. Nach diesem Präzedenzfall werde es künftig schwieriger sein, solche Patente zu erteilen.

Wissenschaftlern sei die Forschung und gentechnische Vermehrung embryonaler Stammzellen weiterhin erlaubt, aber ohne Patentschutz "kann man jetzt keine Geschäfte mehr damit machen".

Der Ärzteverband Marburger Bund erklärte, "die Rücknahme dieses Teufelspatents zur Züchtung von Embryonen und zum Klonen ist ein Sieg der Menschlichkeit." Der Vorsitzende Frank Montgomery forderte von der EU einen Pakt gegen kommerzielle Embryonenforschung. (kas)