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Erdogan-Anwalt will bis zur letzten Instanz

13. April 2016

Ein früherer Verfassungsrichter warnt die Bundesregierung: Keinesfalls dürfe sie einer Strafverfolgung des TV-Satirikers Jan Böhmermann zustimmen. Doch davon unabhängig läuft eine Privatklage Erdogans - Ausgang offen.

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Jan Böhmermann
Bild: Imago/Future Image

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Bundesregierung davor gewarnt, die deutsche Justiz im Fall Böhmermann zu einer Strafverfolgung zu ermächtigen. Es wäre innenpolitisch verheerend, wenn die Regierung Erdogans Begehren nachkäme, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern "gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet".

Bertrams sieht Böhmermanns umstrittenen Beitrag durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, räumte aber ein, dass diese Position juristisch "auf der Kippe" stehe. Es werde "mit Sicherheit" Richter geben, die Böhmermanns Text als strafbare Schmähkritik einstuften.

ZDF-Moderator Böhmermann hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" in einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit einigen Formulierungen unterhalb der Gürtellinie bedacht, allerdings darauf hingewiesen, dass dies auch in Deutschland nicht erlaubt sei. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie die Staatsanwaltschaft ermächtigen soll, Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts zu verfolgen.

Bis vor das Bundesverfassungsgericht?

Zudem hat Erdogan mittlerweile persönlich Anzeige erstattet - und will dabei alle Rechtsmittel ausschöpfen, wie sein deutscher Anwalt Hubertus von Sprenger nun betonte. Der Präsident verspreche sich die Bestrafung des Betroffenen und, "dass der in Zukunft das nicht wiederholt, was er gesagt hat", sagte von Sprenger im ZDF. Der Moderator solle eine Strafe bekommen, "die erforderlich ist, ihn auf den rechten Weg zurückzubringen, Satire zu machen und nicht mehr plumpe Beleidigungen".

Nach Einschätzung des Hamburger Medienrechtlers Stefan Engels hat der Fall das Zeug, durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Am Ende müsse das höchste deutsche Gericht womöglich Grenzen völlig neu definieren, sagte Engels.

Unabhängig von der Entscheidung aus Berlin könne man den Strafantrag Erdogans weiterverfolgen, teilte die in der Sache ermittelnde Staatsanwaltschaft in Mainz mit. Eine mögliche Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 Strafgesetzbuch (StGB) sei auch ohne eine Ermächtigung der Bundesregierung verfolgbar. Nach Angaben der Behörde gehen immer mehr private Strafanzeigen gegen Böhmermann ein. Die Zahl liege inzwischen in deutlich dreistelliger Höhe, so die Staatsanwaltschaft.

Unter Polizeischutz

Böhmermann selbst steht inzwischen unter Polizeischutz. Vorsorglich stehe ein Streifenwagen vor dem Haus, teilte ein Sprecher der Polizei Köln mit. Die nächste Ausgabe des "Neo Magazin Royale" auf ZDFneo sagten der 35-Jährige und seine Produktionsfirma indes ab. Grund sei die "massive Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator", hieß es in einer Erklärung.

bor/jj (dpa, epd, afp)