1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Verurteilung richtig

Peter Philipp9. Januar 2007

Im Fall Motassadeq kann sich die deutsche Justiz rühmen, zum ersten Mal einen Mittäter des 11. September rechtskräftig verurteilt zu haben. Viel Anlass zur Zufriedenheit kann der Fall sonst aber kaum hergeben.

https://p.dw.com/p/9fVA

Über vier Jahre lang wurde gegen den 32-jährigen Marokkaner Mounir al Motassadeq nun prozessiert und das Verfahren machte diverse Kehrtwendungen: Das erste Urteil – 15 Jahre Haft – wurde wegen Verfahrensfehlern aufgehoben, das zweite – 7 Jahre Haft – als zu gering eingestuft. Und nun wieder 15 Jahre.

Der Anwalt Motassadeqs spricht von Willkür und das mag auf den ersten Blick auch so erscheinen. Treffender aber dürfte sein, was im Laufe der Verfahren der Bundesgerichtshof mahnte: Der Kampf gegen den Terrorismus dürfte kein "wilder und ungeregelter Krieg" sein. Nur so lässt sich erklären, warum die deutsche Justiz sich so schwer tat mit der Aburteilung Motassadeqs und warum dieses Urteil im krassen Widerspruch zu stehen scheint zur Freilassung des ursprünglich ebenfalls angeklagten Marokkaners Abdelghani Mzoudi:

Beide gehörten zum engeren Freundeskreis der in Hamburg studierenden Täter des 11. September und beiden wurde vorgeworfen, diesen bei der Vorbereitung des Terroranschlages geholfen oder aber doch zumindest davon gewusst und nichts dagegen getan zu haben. Welche Rolle sie wirklich spielten, das hätte ein dritter Marokkaner aus dem Kreis der Täter aufklären können – Ramzi Binalshibh – der aber ist von den USA inhaftiert und der deutschen Justiz unzugänglich. Washington war alles andere als kooperativ. Angeblich aus Sicherheitsgründen, in jeder Hinsicht aber unverständlich vor dem Hintergrund der sonstigen Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismus-Bekämpfung.

Überraschend deswegen, dass die USA zur Freilassung Mzoudis im Jahr 2004 beitrugen: Sie hatten den deutschen Behörden ein entlastendes Verhörprotokoll Binalshibhs zugefaxt. Motassadeq bekam solche Hilfe nicht. Was immer solche Aussagen wert sind – bei denen kein Vertreter der deutschen Justiz gegenwärtig war und über deren Zustandekommen nichts bekannt ist. Die Verhörmethoden von Guantánamo vertragen sich jedenfalls nicht mit dem deutschen Gesetz und hierbei erlangte Aussagen wären vor deutschen Gerichten nicht zugelassen.

Gleichwohl war - bei allen erkennbaren Schwächen des Motassadeq-Prozesses - die Last der Indizien doch auch erdrückend und machte die Verurteilung zwingend: Der junge Mann gehörte zum engsten Freundeskreis der Terroristen, er half ihnen mit Überweisungen und diversen anderen Dingen und es kann deswegen wohl mit Recht angenommen werden, dass er zumindest in groben Zügen wusste, dass hier ein Terroranschlag vorbereitet wurde. Die Grenze zwischen Mitwisserschaft und Mittäterschaft ist dann schnell überschritten.