1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Erstmals Sterbehilfe für belgisches Kind

17. September 2016

Seit zwei Jahren erlaubt Belgien auch Minderjährigen den assistierten Selbstmord. Nun ist das Recht erstmals in Anspruch genommen worden. Mit seinen liberalen Sterbehilfe-Gesetzen ist Belgien international eine Ausnahme.

https://p.dw.com/p/1K47z
Symbolbild Sterbehilfe für Kinder in Belgien (Foto: Direk Takmatcha)
Bild: Fotolia/Direk Takmatcha

Das Kind sei todkrank gewesen, sagte der Chef der nationalen Sterbehilfe-Kommission, Wim Distelmans, der Zeitung "Het Nieuwsblad". "Zum Glück gibt es nur sehr wenige Kinder, für die Sterbehilfe in Frage kommt", meinte der Belgier. "Aber das bedeutet nicht, dass wir diesen Kindern das Recht auf einen würdevollen Tod verweigern sollten."

Belgien hatte 2014 die Altersbeschränkung für Sterbehilfe aufgehoben - und erlaubte sie damit als einziges Land weltweit für Kinder jeden Alters. Voraussetzung ist, dass das Kind nachweislich eine rationale Entscheidung getroffen hat und im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit nicht zu lindernden Schmerzen ist. Die Entscheidung muss von Ärzten, Psychologen und Eltern unterstützt werden.

International diskutiert

Über assistierten Suizid wird weltweit diskutiert. Anders als in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe in den meisten Ländern verboten. So auch in Deutschland. Passive Sterbehilfe, wie der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, erlaubt der deutsche Gesetzgeber hingegen.

Das Thema beschäftigt aktuell auch den Bundestag: Bis zum Ende des Jahres wollen die Abgeordneten entscheiden, ob die Rechtslage verändert wird - oder bestehen bleibt.

nin/hf (afp, dpa, kna)