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ESM: Kritiker setzen wieder auf Karlsruher Richter

30. Juni 2012

Eine breite Palette von Verfassungsbeschwerden sind gegen europäischen Fiskalpakt und Rettungsschirm ESM eingegangen. Die Kritiker - wie zum Beispiel Linken-Chefin Kipping - hoffen zumindest auf Teilerfolge vor Gericht.

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Katja Kipping mit Protest-Sticker im Bundestag (foto:reuters)
Bild: reuters

Kaum hatten Deutscher Bundestag und Bundesrat am späten Freitag dem Fiskalpakt zugestimmt, schon gingen beim Bundesverfassungsgericht gleich reihenweise die Beschwerden ein: Sechs Klagen liegen in Karlsruhe jetzt vor, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte.

So hatte bereits in der Nacht ein Bote die Verfassungsbeschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" eingereicht, der sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben sollen. Auch die Beschwerdeschrift des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler wurde von einem Boten an der Pforte des Gerichts abgegeben. Hinzu kommen die Klagen der Linken-Bundestagsfraktion, einer Gruppe von Staatsrechtlern sowie eines Privatmannes. Seit einigen Tagen liegt außerdem eine Klage eines eizelnen Bürgers in Karlsruhe vor.

Haushaltskompetenz und demokratische Rechte

Die Kläger halten die neuen EU-Verträge für verfassungswidrig, weil der Bundestag angesichts neuer Kompetenzen der EU-Organe nicht mehr über die Verwendung der Steuergelder frei entscheiden könne. Weiter werde das Wahlrecht ausgehöhlt, wenn der Bürger mit seiner Stimme nicht mehr die zentralen Bereiche der Politik beeinflussen könne. Vorgelegt wurden Organklagen wie persönliche Verfassungsbeschwerden.

Die Linkspartei klagt zum Beispiel als Fraktion des Parlaments, einzelne Abgeordnete zusätzlich als betroffene Bürger. Linken-Vorsitzende Katja Kipping sieht gute Chancen, dass die Karlsruher Richter ihren Argumenten "Gehör schenkt". Schon ein Teilerfolg, so die Parteichefin in Interviews, wäre ein "wichtiges Zeichen". Das Verfassungsgericht könne "der Politik einen Wink geben", dass über so wietreichende Gesetze das Volk entscheiden müsse. Die Llinke drängt auf Volksabstimmungen.

Bis zur Entscheidung des Gerichts liegt die deutsche Ratifizierung auf Eis. Der dauerhafte Rettungsschirm ESM kann noch nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.

Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die europäischen Unterzeichnerstaaten zu mehr Haushaltsdisziplin. Der ESM soll den bisherigen Rettungsschirm EFSF ablösen und Hilfen für überschuldete Euro-Staaten bereitstellen.

SC/hp (dpa,rtr,dapd)