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Etappensieg für Lufthansa über Ryanair

21. November 2013

Im jahrelangen Rechtsstreit mit dem irischen Billigflieger Ryanair über mögliche Beihilfen am Flughafen Frankfurt-Hahn hat Lufthansa einen Etappensieg erreicht. Ryanair muss mit Rückforderungen rechnen.

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Ein Flugzeug der irischen Low-Cost-Airline Ryanair (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Dem Billigflieger Ryanair droht die Rückforderung von Vergünstigungen am Flughafen Frankfurt-Hahn. Bis zum Abschluss der Untersuchungen der EU-Kommission müssten die Regelungen des Flughafens als staatliche Beihilfen behandelt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Die Flughafengesellschaft ist im Besitz der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen.

Das zuständige Oberlandesgericht Koblenz müsse handeln, um den vermuteten Missstand abzustellen, urteilte der Europäische Gerichtshof - die Richter könnten etwa Rückforderungen oder eine Aussetzung der Regelung anordnen oder einstweilige Maßnahmen erlassen.

Die Lufthansa hatte sich unter anderem über die Flughafengebühren in Frankfurt-Hahn beschwert, weil Konkurrent Ryanair davon befreit wird. Zwar wird pro Passagier ein Entgelt erhoben, dieses reduziert sich jedoch bei steigenden Fluggastzahlen. Nach Ansicht der Kommission reichte das Entgelt nicht aus, um die Kosten des Flughafens zu decken. Ryanair hat dort einen wichtigen Standort. Der Billigflieger ist wiederum wichtig für das Überleben des angeschlagenen Airports: Laut EuGH fliegen mehr als 95 Prozent der Passagiere in Frankfurt-Hahn mit Ryanair.

Die Kommission prüft und prüft

Die EU-Kommission als oberste europäische Wettbewerbshüterin prüft den Fall seit Juni 2008. Eine Entscheidung werde erst im kommenden Jahr fallen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Das deutsche Gericht dürfe darauf nicht warten, erläuterte der EuGH. Es müsse vielmehr dafür sorgen, dass die Entscheidung der Kommission zum Prüfverfahren auch Konsequenzen habe.

Staatliche Beihilfen benötigen in Europa grünes Licht von der EU-Kommission. Dies soll verhindern, dass Unternehmen durch Steuergelder einen unlauteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern erhalten. Wenn die Kommission Beihilfen im Nachhinein als unrechtmäßig einstuft, muss das betroffene Unternehmen sie zurückzahlen.

zdh/kle (rtr, dpa)