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Strenge Regeln

18. Juni 2008

Für die Abschiebung von Flüchtlingen gelten künftig EU-weit einheitliche Standards. Das EU-Parlament verabschiedete in Straßburg eine Richtlinie, die eine Obergrenze von 18 Monaten Abschiebehaft festlegt.

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Mann in einem Flüchtlingsheim
Zehn Millionen Illegale leben in der EUBild: picture-alliance / dpa

Die neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass illegal eingereiste Einwanderer und abgelehnte Asylbewerber 7 bis 30 Tage Zeit für eine freiwillige Ausreise erhalten müssen. In Abschiebehaft dürfen sie danach nur dann genommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht. Die Haftdauer soll im Regelfall nicht mehr als sechs Monate betragen. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist aber möglich, wenn sich "die Rückführung wegen mangelnder Kooperation" des Flüchtlings oder wegen Problemen bei der Feststellung seiner Nationalität verzögert.

In Deutschland gelten diese Fristen bereits, auch EU-Staaten mit kürzeren Haftzeiten können an ihren bisherigen Regeln festhalten. Eine Verbesserung bedeutet die Richtlinie für Flüchtlinge in Finnland, Schweden, den Niederlanden, Estland, Griechenland und Malta, wo die Abschiebehaft bislang zeitlich unbegrenzt ist. Dasselbe gilt für Großbritannien, Irland und Dänemark, die wegen spezieller Ausnahmeregeln die neue EU-Richtlinie aber nicht umsetzen müssen.

Fünf Jahre Wiedereinreiseverbot

Präsentation der neuen Richtlinie
Mit der Präsentation der Richtlinie wurde eine zweijährige Diskussion innerhalb der EU beendetBild: picture-alliance/ dpa

Zu den Mindeststandards bei den Haftbedingungen gehört, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden müssen. Familien sollen nach Möglichkeit eigene Räumlichkeiten erhalten und nicht getrennt werden. Zudem müssen Minderjährige bei längerer Haftdauer Gelegenheit zum Schulbesuch erhalten.

Für einmal abgeschobene Flüchtlinge kann ein Wiedereinreiseverbot von fünf Jahren verhängt werden, das dann für die gesamte EU gilt. Dadurch soll verhindert werden, dass sie nach der Abschiebung aus einem EU-Land über einen Nachbarstaat wieder in den Schengen-Raum einreisen.

Scharfe Kritik von Amnesty International

Während der CDU-Europaabgeordnete Manfred Weber als zuständiger Berichterstatter die Richtlinie als fairen Ausgleich zwischen einer konsequenten Rückführungspolitik und dem menschenwürdigen Umgang mit den Illegalen wertete, übten Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat "schwer enttäuscht" auf die Abschiebe-Richtlinie reagiert. "Wir glauben, dass der vom Europäischen Parlament angenommene Text die Rückkehr illegaler Einwanderer in Sicherheit und Würde nicht garantiert", erklärte das AI-Europabüro in Brüssel. Die "übertriebene Haftdauer von bis zu anderthalb Jahren" und das Verbot einer Wiedereinreise für Abgeschobene bergen nach Ansicht der Menschenrechtler im Gegenteil die Gefahr, dass EU-Staaten ihre entsprechenden Normen senken und Europa anderen Teilen der Welt ein schlechtes Beispiel gibt.

Grüne stimmten dagegen

Im Parlament stimmten Grüne, Linke und Teile der Sozialdemokratischen Fraktion gegen die Abschieberichtlinie, die mit einer Mehrheit von 369 Stimmen gegen 197 Nein-Stimmen und 106 Enthaltungen angenommen wurde. "In fünf Jahren kann im Herkunftsland viel passieren", erklärte der Grünen-Europaabgeordnete Cem Özdemir. Er kritisierte ferner, dass die Richtlinie unter bestimmten Umständen auch die Inhaftierung von Minderjährigen gestattet.

Dagegen verwies der SPD-Europaabgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler darauf, dass es in einigen Staaten bislang gar keine Vorschriften für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen gebe. Die Richtlinie werde große Fortschritte in vielen Mitgliedstaaten herbeiführen. (kas)