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EU genehmigt Ökostrom-Rabatte

25. November 2014

Ökostrom-Rabatte für stromintensive Unternehmen sind weitgehend mit EU-Regeln vereinbar und gelten nicht als Subventionen. Die EU-Kommission hat jetzt ein entsprechendes Verfahren ad acta gelegt.

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Bild: picture-alliance/dpa

Die milliardenschweren Rückzahlungen, die der deutschen Industrie wegen ihrer Rabatte bei der Ökostrom-Umlage lange drohten, sind damit vom Tisch. Die EU-Kommission erlaubte die Teilbefreiungen der Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 bis 2014 zum "überwiegenden Teil", wie sie in Brüssel mitteilte.

Die EEG-Umlage dient der Finanzierung der erneuerbaren Energien. Normalerweise muss jeder Stromkunde sie zahlen. Deutschland hat aber viele Unternehmen teilweise von der Umlage befreit. Dies wurde vor allem mit dem Wettbewerbsdruck begründet: Deutsche Firmen sollten nicht angesichts der ohnehin hohen Strompreise durch die Umlage im internationalen Wettbewerb, zum Beispiel gegenüber US-Firmen, ins Hintertreffen geraten.

Im Frühjahr bezifferte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Volumen der Rabatte auf rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte einst vor dem Verlust tausender Arbeitsplätze gewarnt für den Fall, dass die Rabatte komplett gestrichen werden.

Verfahren eingeleitet

Die EU vermutete verbotene Staatshilfen, weil der Staat den Firmen durch die Befreiung indirekt unter die Arme greift. Und grundsätzlich sind Subventionen in der EU verboten. Daher leitete der damalige Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vor einem Jahr eine eingehende Prüfung ein. Sie betraf die Rabatte unter dem 2012 beschlossenen EEG. Es bestand die Möglichkeit, dass die EU-Kommission die Subventionen für illegal erklärt. Dann hätte der deutsche Staat sie zurückfordern müssen, sofern er es nicht auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hätte ankommen lassen wollen.

So weit kam es aber nicht. Die Kommission hält den Großteil der Rabatte nun doch für rechtens. Verschiedene Interessen würden unter einen Hut gebracht: "Wir müssen erneuerbare Energien fördern und ihre solide Finanzierung sicherstellen." Dabei müsse der von Bürgern und dem Mittelstand geforderte Beitrag "fair" sein, urteilte die neue EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Gleichzeitig müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schützen. Der heutige Beschluss wird diesen Anforderungen gerecht."

Rückzahlungen unwahrscheinlich

Allerdings sei ein "kleiner Teil der Befreiungen" höher gewesen als nach EU-Wettbewerbsrecht erlaubt, hieß es in einer Erklärung. Diese zusätzlichen Ermäßigungen verschafften den Empfängern unfaire Vorteile und müssten daher zurückgezahlt werden. Wie hoch diese ausfallen, stehe noch nicht fest. Dies müsse von den deutschen Behörden errechnet werden, verlautete dazu aus der Kommission.

In Zusammenhang mit dem Verfahren hat sich Deutschland außerdem verpflichtet, 50 Millionen Euro in Verbindungsleitungen wie Stromtrassen sowie europäische Energieprojekte zu investieren, wie die Kommission weiter mitteilte. Damit wird ein anderer möglicher Verstoß gegen EU-Recht entkräftet. Denn die EEG-Umlage wird auch für Strom fällig, der aus anderen EU-Ländern importiert wird.

Die jetzigen Beschlüsse gelten für das alte EEG. In der Zwischenzeit wurde das Gesetz überholt - und zwar in Abstimmung mit der EU-Kommission. Auch unter dem neuen Gesetz gibt es Industrierabatte. Sofern das EEG aber angewandt werde wie vereinbart, seien künftige Rückzahlungsforderungen sehr unwahrscheinlich, verlautete in Brüssel.

wen/re (dpa, afpd)