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Scheiden auf Europäisch

24. März 2010

Jedes Jahr werden in der EU rund 140.000 bi-nationale Paare geschieden. Das Scheidungsrecht in der Union ist sehr unterschiedlich und kann von einem der Partner ausgenutzt werden. Das soll sich nun ändern.

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Symbolbild: Auf einer Europaflagge liegen Eheringe (Foto: picture-alliance/dpa/DW)
Bild: picture-alliance/dpa/DW

Das Scheidungsrecht in der Union reicht von sehr liberal, wie in Schweden, bis gar nicht vorhanden, wie in Malta, wo Scheidungen verboten sind. Selbst wenn beide Partner dieselbe Nationalität haben, lassen sich die rechtlichen Unterschiede ausnutzen. Die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt kennt einen Fall, "wo ein polnischer Mann, der mit einer Polin verheiratet war, aber in Schweden gearbeitet hat, dort die Scheidung eingereicht hat, ohne Wissen seiner Frau, und die Frau stand mit den Kindern allein plötzlich in Polen." Das könne man nicht akzeptieren.

Klare Regeln

EU-Justizkommissarin Viviane Reding (Foto: Susanne Henn)
EU-Justizkommissarin Viviane RedingBild: DW

Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich momentan danach, welcher Partner zuerst die Scheidung einreicht. "Der Partner, der sich die Reise und hohe Anwaltsgebühren leisten kann, eilt zu dem Gericht, wo er oder sie den größten Vorteil für sich herausholen kann", kritisiert Viviane Reding. Das können zum Beispiel geringe Unterhaltungszahlungen sein.

Jetzt haben sich zehn EU-Staaten zusammengetan und die Kommission mit einem Vorschlag beauftragt. Es gehe nicht darum, Scheidungsrecht zu vereinheitlichen, betonte Reding am Mittwoch (24.03.2010). In den einzelnen Ländern gilt weiterhin nationales Recht. Nach ihrem Vorschlag sollen Paare wählen können, welches Recht angewendet wird.

Europa der zwei Geschwindigkeiten

EU-Flaggen vor dem Parlament in Brüssel (Foto: AP)
Zehn zu 17: die EU ist sich nicht einigBild: AP

Deutschland ist besonders von dem Problem betroffen. Fast ein Drittel der jährlich 140.000 grenzüberschreitenden Scheidungsfälle in der EU hat einen Deutschlandbezug. "Deshalb sind wir ja für Änderungen und für eine Berücksichtigung gerade vieler bi-nationaler Ehen, die immer mehr zunehmen", so Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor wenigen Wochen nach einer Beratung mit ihren EU-Amtskollegen. "Aber hier gibt es eben noch ganz, ganz große Vorbehalte nicht weniger Mitgliedsstaaten." Offenbar auch in Deutschland. Das EU-Land will zunächst abwarten und sich nicht an der Initiative der zehn Länder beteiligen.

Es ist das erste Mal, dass in der Innen- und Justizpolitik manche Staaten vorangehen. Bisher scheiterte eine Einigung am Prinzip der Einstimmigkeit. Justizkommissarin Reding hofft, "dass jetzt, wo sich der Zug in Bewegung setzt, die anderen sehr bald aufspringen werden." Kritiker sprechen dagegen von einem Beispiel für ein Europa der zwei Geschwindigkeiten, das schädlich für den Zusammenhalt sei. Doch der Zwang zur Einstimmigkeit hätte wohl jede Kooperation für lange Zeit verhindert. Die praktischen Vorteile für die Bürger würden gegenüber den politischen Nachteilen deutlich überwiegen, meint Reding dazu.

Autor: Christoph Hasselbach
Redaktion: Julia Kuckelkorn